Kann das Asylrecht komplett abgeschafft werden?

8 Antworten

Ja, mit 2/3-Mehrheit, aber Deutschland ist auch noch durch EU-Recht und Völkerrecht bis zu einem gewissen Grad asylrechtlich gebunden.

Allerdings hat Deutschland nur gemeinsame Grenzen mit Ländern, auf die das auch zutrifft. Nach EU-Recht ist für das Asyl das Land zuständig, in das der Ausländer zuerst eingereist ist. Deshalb wäre es am besten, gar keine Ausländer reinzulassen, abgesehen von EU-Bürgern und Ausländern, die ein Visum haben oder nicht benötigen (z. B. Briten).

Grundrechte abzuschaffen bedarf einer 2/3tel Mehrheit im Bundestag. Einige kann man gar nicht abschaffen.

Das Asylrecht ist unter dem Eindruck der Judenverfolgung ins Grundgesetz aufgenommen worden. Auch durch internationale Verträge sind wir entsprechend verpflichtet. Und nur weil einer ausrastet ein Grundrecht abzuschaffen, finde ich dann doch sehr bedenklich. Oder würdest Du die Pressefreiheit abschaffen, weil Dir eine Zeitung nicht passt?


Familiengerd  26.08.2024, 16:05
Grundrechte abzuschaffen bedarf einer 2/3tel Mehrheit im Bundestag

... und im Bundesrat (um genau zu sein).

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Stellwerk  26.08.2024, 15:18

"Oder würdest Du die Pressefreiheit abschaffen, weil Dir eine Zeitung nicht passt?"

Die AfD würde, wenn sie könnte.

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Velbert2  26.08.2024, 15:17

Oder die "Junge Freiheit" mal wieder Unsinn erzählt. Oder Julian Reichelt.

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Das Grundgesetz kann bis auf wenige Ausnahmen mit einer 2/3 Mehrheitvon Bundestag UND Bundesrat geändert werden:

https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/recht/gg/gg-node.html

Allerdings hat Deutschland ja auch internationale Abkommen ratifiziert. Das Asylrecht komplett abzuschaffen würde einen Bruch mit diesen Abkommen bedeuten.

Kann man machen, aber das stärkt weder unseren Rechtsstaat noch unsere Stellung in der Welt.

Nicht abschaffen sondern verbessern! JEDER Flüchtling sollte SOFORT bleibe recht bekommen in Deutschland! Ohne wenn und aber!

der Artikel 16a des Grundgesetzes kann mit 2/3 Mehrheit gestrichen werden. Allerdings ist das Grundgesetz nicht die einzige Quelle, die das Asylrecht manifestiert. Es ist ebenfalls in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in der Genfer Flüchtlingskonvention und im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen festgeschrieben. Alle diese Vereinbarungen hat Deutschland unterschrieben.