Kann Chef mich während probezeit wegen krankschreibung fristlos kündigen?

2 Antworten

Die Kündigung hast du aber schriftlich erhalten?!

Eine ordentliche Kündigung kann nur mit Einhaltung einer Frist erfolgen. Schickt der AG dich Heim muß er trotzdem bis zum Kündigungstag bezahlen.


Thanos111x 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:48

Also eine Kündigung habe ich noch nicht erhalten. Im schlimmsten Fall drückt er mir kommende Woche die fristlose Kündigung in die Hand und schickt mich wieder weg. Also jeder hier sagt was anderes...

Also fristlos kündigen geht ja eigentlich nur wenn ich etwas strafbares gemacht habe oder von meinem verhalten unmöglich weiter dort anwesend sein kann. Aber dem ist ja nicht so. Ich war ja nur krank und krankgeschrieben. Daher muss er ja wenigstens die 2 wöchige Frist ablaufen lassen. So zumindest meine Überzeugung...

Maximilian112  08.09.2024, 12:57
@Thanos111x

Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen.

Du solltest wieder auf Arbeit gehe. Unbedingt! Wenn er dich wieder heim schickt oder die Kü in die Hand drückt dann ist das halt so.

Bis jetzt bist du noch nicht gekündigt.

Nicht Dich, sondern Dir.

Aber nicht fristlos.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Thanos111x 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 11:42

Ok danke, das heißt er kann mich nicht einfach an der Tür abweisen und sagen mir wäre fristlos gekündigt?

DasOrakel  08.09.2024, 11:45
@Thanos111x

Doch, das kann er.

Eine fristlose Kündigung muß jedoch papierschriftlich ausgesprochen werden und ginge vor Gericht eventuell nicht durch.

Es sei denn, daß während der Pobezeit lt. Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von bspw. einem Tag gölte.

Thanos111x 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 11:51
@DasOrakel

Also im Vertrag steht es gibt bei Kündigung eine 2 wöchige Frist...

Familiengerd  08.09.2024, 12:39
@DasOrakel
Es sei denn, daß während der Pobezeit lt. Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von bspw. einem Tag gölte.

Das ist einzelvertraglich nicht erlaubt - es sei denn es handelt sich um ein Aushilfsarbeitsverhältnis, das von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate angelegt ist.