Jura Punktesystem verwirrt mich?
Obwohl ich schon 4 Semester studiere, blicke ich immer noch nicht bei der Bewertung durch 😭
Im Examen beispielsweise heißt es ja, dass man ab 9 Punkten ein Vollbefriedigend, also Prädikatsexamen hat.
Doch betrachtet man die Bewertung einzelner Prüfungen, verschiebt sich das ganze m.E. um eine Punkteziffer nach oben.
Heißt, dass bei der Bewertung einzelner Prüfungen kein Vollbefriedigend vorliegt, wenn man "nur" 9 Punkte hat. Da liegt das VB bei 10 Punkten.
Doch wie sieht das nun bei der Gesamtberechnung der Zwischenprüfungsnote aus? Gilt Vollbefriedigend ab 9 oder 10 Punkten?
Ich wiederhole: ZP, nicht Examen.
1 Antwort
Ja, weil im Examen die Durchschnittnote zählt, ist es da um einen Punkt nach unten verschoben. Denn es ist ja schwerer, im Durchschnitt eine bestimmte Punktzahl zu erzielen, als in einer einzelnen Klausur.
Weiß ich nicht, die Durchschnittsnote ist doch gar nicht relevant?
Bei Praktika muss man sie angeben (Durchschnittsnote), und wenn man einen integrierten Bachelor hat, wird das in die Gesamtnote mitgezählt - daher habe ich mich gefragt.
und diejenige, die ich befragen muss an unserer uni im Studienbüro, ist im Urlaub - daher wollte ich hier mal nachfragen
Ah ok, ja kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen, aber ich würde sagen, das ist genau so wie beim Examen. Schließlich sind die Gründe hier ja die selben wie beim Examen.
Das stimmt, doch wie sieht das bei den ZP aus? Gilt das da auch, dass es um einen Punkt nach unten verschoben wird? Also bei der Durchschnittsnote, nicht einzelne Scheine.