Jura-Frage: Lieferverzug?
Liebe Leute,
ich hatte eine Matratze bestellt, die heute hätte ankommen sollen (laut Mail: Lieferung bis 04.09.2024) . Nun erfahre ich heute, dass die Lieferung sich verzögert auf KW 39.
Kann ich die Matratze nun einfach bei einem Händler B mit sofortiger Lieferung (Amazon) bestellen und mir die Differenz erstatten lassen?
Schließlich hätte Händler A ja bis heute liefern müssen. Außerdem kann ich so mein WG-Zimmer nicht nutzen (kein Schlaf ohne Matratze)
Korrektur: KW 39 statt 36
4 Antworten
Bitte das juristische Halbwissen mit Lieferverzug etc von "clearnercode" ignorieren, auf irgendeinen Lieferverzug, Fristsetzung zur pünktlichen Lieferung oder Schadensersatz kommt es hier überhaupt nicht an. Dein Fall ist im Ergebnis ganz unproblematisch für dich lösbar:
Wenn du die Matratze im Internet bestellt hast, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB), sofern du die Matratze nicht individuell nach deinen Bedürfnisse hast maßanfertigen lassen, wovon ich nicht ausgehe, wenn du sie alternativ über Amazon bestellst. Die 14-Tage-Frist beginnt dabei erst ab Warenlieferung (vgl. § 356 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB). Also egal wie lange der Kaufvertragsschluss her ist, du kannst den Kauf einfach widerrufen. Auf irgendein vorheriges Inverzugsetzen des Lieferanten kommt es dabei überhaupt nicht an.
Du musst dir also gar nicht irgendwie kompliziert die Differenz erstatten lassen oder so, sondern widerrufst einfach den Vertrag mit dem Lieferanten, der zu spät liefern würde. Der zahlt dir dein Geld zurück und du bestellst bei Amazon :)
Der Grundsatz lautet: Ohne Mahnung kein Verzug.
Das Setzen einer angemessenen Nachfrist schein unumgänglich. Der einseitig gestellte Liefertermin (hier bis 04.09) ist nicht ausreichend. Es handelt sich hierbei lediglich um die Erfüllung einer gesetzlichen Auflage. Bei der Mahnung sollte der Rücktritt bereits in den Raum gestellt werden (§ 323 Abs. 1 BGB).
Auch kommen etwaige Schadenersatzansprüche dann zusätzlich zu einer Kaufpreisdifferenz in Betracht.
Davon wollen Onlinehändler meistens nichts wissen, aber bereits der Sachverhalt an einem fremden, vielleicht weit entfernten Ort (Wohnsitz des Käufers) vor Gericht zu stehen, lässt bei der Zustellung der Klageschrift eine Erledigung zumindest erwarten.
Wird auf die Formulierung in der E-Mail ankommen. Wenn's nur ein "voraussichtliches Lieferdatum" ist, dann müsstest du den Händler aktiv in Lieferverzug setzen und eine angemessene Frist zur Lieferung geben.
Meine Ansicht nach befindet der Händler sich damit direkt im Lieferverzug (da es ein fixer Termin ist und du ihn somit nicht erst in Verzug setzen musst) und du müsstest ihm die Mehrkosten für anderweitig gekaufte Matratzen in Rechnung stellen können.
Gibt es ein konkretes Lieferdatum, das vertraglich festgehalten ist? Ich muss es leider bezweifeln.
Hast du den Lieferanten in Lieferverzug gesetzt? Auch hier muss ich meine Zweifel aussprechen.
Hast du eine Nachlieferung (neue Lieferfrist) gesetzt? Hm, die Antwort kennen wir beide.
Somit ist dir kein Schaden entstanden, den du geltend machen könntest.
Nunja, Lieferdatum ist fix (siehe Bestätigungs-Mail: bis zum heutigen Tag). Lieferverzug müsste ich mitteilen, neue Lieferfrist auch. Die Sache ist aber die, dass ich ja einen Schaden habe, weil ich die Matratze nicht nutzen kann und mir daher das neu bezogene WG-Zimmer nichts nützt (schlafe daher woanders).
ist die Mail von deinem Vertragspartner (Otto, XXXLutz...) oder vom Versanddienstleister (DHL, Hermes, DPD...)?
Und dieser hat dir von vorne rein ein Lieferdatum benannt? Schau doch mal in die AGB unter Lieferung. Oder auf deiner Rechnung.
Ja genau, dort stand: „Lieferung bis..“ kein voraussichtlich.. auch nicht in den AGB
Du bist auf dem Stand, dass man gern unverbindliche Lieferfristen "vereinbart". Das ist so paternalistisch wie unzulässig; "ich mache mal einfach, was ich will, ich bin ja der große Unternehmer"^^ Auch ohne juristische Einschätzung eigentlich ein Unding, dass so etwas auch noch für bare Münze genommen wird, auch noch mit solchem Nachdruck, aber nachvollziehbar. Jedenfalls, daher verschwindet diese Unsitte wohl auch mehr und mehr.
Dort heißt es : „Lieferung bis 04.09.2024“ kein ungefähr..