Hallo,
Der Freund meiner Schwester hat gestern einen ungewöhnlichen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Es soll um Verleumdung gehen mit den Begriff Kinderschänder (VIA INTERNET), in den Brief stand nicht viel oder um wem es geht. Ganz zu schluss stand folgendes:
§ 154 STPO - von Verfolgung wird abgesehen
Ich bin kein Jurist, ist das so zu verstehen das die keine Lust haben zu Ermitteln ??? oder es zu umfangreich ist ??? mich würde auch interessieren, wie die Beweise aussehen oder welche anhaltspunkte es gibt.
Das nächste ist, das er noch nicht mal Internet hat oder sich mit einem PC auskennt, desweiteren gab es keine Polizeiliche Vorladung. Sollte man sich nun dagegen wehren ?? denn irgendwas stimmt hier nicht, trotz das die Verfolgung abgesehen wird.
Ihr Freund ist aber vorbestraft des schwarzfahrens, ich glaube das waren 15 Tagessätze, das ist aber bereits einige Jahre her.
Bitte um einen Rat.