Jugenamt wird kontaktiert innerhalb der familie?

4 Antworten

Eine Strafanzeige ist da schwierig

Woher weißt du denn überhaupt dass es diese Person war hat er das das Amt mitgeteilt oder liegt die Vermutung nur einfach nahe bei letzterem unterstellst Du ihm nämlich etwas was Du nicht nachweisen kannst

Natürlich kann man hier sagen dass ist üble Nachrede jedoch hat die Person das ja nicht öffentlich gemacht sondern nur gegenüber eine aufsichtsbehörde ich kann dir aber sagen wenn die Person das häufiger tut wird die aussichtsbehörde irgendwann mal gegen diese Person vorgehen denn das jugendamt ist verpflichtet als aufsichtsbehörde jeden Tipp nachzugehen die dürfen nicht einfach sagen ist unwahrscheinlich glauben wir nicht das kostet ihnen Geld und Ressourcen

Halte einen engen Kontakt mit dem jugendamt eine Strafanzeige sehe ich hier als wenig realistisch wenn er tatsächlich der Meinung ist dass diese wohlgefährdung vorliegt sich dabei zu irren ist leider nicht strafbar sofern er keine falschen Tatsachen öffentlich verbreitet

Anders sieht's natürlich aus wenn er Erziehungsberechtigten eine Straftat unterstellt und behauptet diese gesehen zu haben obwohl sie nicht stattfand

Könntest du, gleichzeitig würde ich den Kontakt zu diesen Personen abbrechen.


Eine Anzeige dürfte zu nichts führen, die Staatsanwaltschaft hat keine Lust auf sowas, aber du kannst zivilrechtlich klagen.


Du solltest in dieser Angelegeneheit engen Kontakt mit dem Jugendamt führen, um gleich im Vorfeld dafür sorgen zu können, daß das Jugendamt nicht auf falsche Ideen kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung