Jobwechsel schwanger?

Zilpzalp2  05.09.2024, 11:27

Bist du aktuell in der Probezeit?

NERDE265 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 11:28

Ja wäre ich wenn ich neu reinkommen würde

1 Antwort

Das Mutterschutzgesetz und somit der "besondere Kündigungsschutz" greift sofort. Es spielt keine Rolle, wie lange Du schon im Betrieb bist.

Sobald der Arbeitsvertrag vom AG unterschrieben ist, greift das Kündigungsverbot nach § 17 Mutterschutzgesetz.

Frage nach Schwangerschaft unzulässig - HENSCHE Arbeitsrecht


Lord2k14  05.09.2024, 11:42

Gilt das auch, wenn die Frau bei Einstellung schon wusste, dass sie schwanger ist?

Hexle2  05.09.2024, 11:44
@Lord2k14

Ja, das gilt auch dann.

Es gibt Fragen die ein AG nicht stellen sollte und wenn er sie stellt, hat man das "Recht zur Lüge".

Das ist z.B. bei Fragen nach einer Schwangerschaft, nach der Familienplanung und auch nach Krankheiten oder Schwerbehinderung (sofern diese das Ausüben der Tätigkeit nicht behindert) der Fall.

Frage nach Schwangerschaft unzulässig - HENSCHE Arbeitsrecht