Jobwechsel schwanger?
Hey zusammen,
ich bin schwanger in der 14 SSW und ich wollte meine Jobstelle wechseln. Ist man als schwangere auch in der Probezeit geschützt?
1 Antwort
Das Mutterschutzgesetz und somit der "besondere Kündigungsschutz" greift sofort. Es spielt keine Rolle, wie lange Du schon im Betrieb bist.
Sobald der Arbeitsvertrag vom AG unterschrieben ist, greift das Kündigungsverbot nach § 17 Mutterschutzgesetz.
Frage nach Schwangerschaft unzulässig - HENSCHE Arbeitsrecht
Ja, das gilt auch dann.
Es gibt Fragen die ein AG nicht stellen sollte und wenn er sie stellt, hat man das "Recht zur Lüge".
Das ist z.B. bei Fragen nach einer Schwangerschaft, nach der Familienplanung und auch nach Krankheiten oder Schwerbehinderung (sofern diese das Ausüben der Tätigkeit nicht behindert) der Fall.
Frage nach Schwangerschaft unzulässig - HENSCHE Arbeitsrecht
Gilt das auch, wenn die Frau bei Einstellung schon wusste, dass sie schwanger ist?