Jobcenter?

2 Antworten

Der anrechenbare Teil Deines Einkommens wird auf das Bürgergeld angerechnet, welches die Eltern für Dich erhalten.

Mehr sollte nicht passieren :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Zuerst einmal bist du unter 25 Jahre und Azubi. Somit sind erst einmal für dich, da du in der Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern lebst, 538 Euro frei. Danach wird wie bei jedem anderen auch gerechnet. Also weitere 100Euro frei und und und. Somit, wenn du über deinen Bedarf hinweg kommst, bekommen deine Eltern weniger Geld vom Jobcenter für dich, was du selbstverständlich deinen Eltern erstatten musst.