Jemanden angezeigt und dann nicht aussagen wollen?


21.08.2024, 01:57

Um es nochmal für alle verständlich zu formulieren hier geht es um die Einholung einer Schriftlichen Zeugenaussage durch die Polizei.

nicht durchs Gericht/Staatsanwaltschaft oder ähnliches.

4 Antworten

Auch als Geschädigte ist sie zur Aussage verpflichtet. Wenn sie bei der Polizei auf Vorladung nicht erscheinen würde, wird eine Vorladung über die Staatsanwaltschaft erfolgen, wenn diese das Verfahren weiter verfolgt. Kommt sie dieser Ladung ebenfalls nicht nach, dann wird es für sie tatsächlich stressig. Am einfachsten ausgedrückt, -uniformierter Besuch am Arbeitsplatz, oder Klingeln am frühen Morgen und es ist nicht der Milchmann.

Das Leben ist kein Ponyhof.

Wenn die Anzeige erst erstattet ist, kann ein Zeuge nur dann die Aussage verweigern, wenn er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat oder sich selbst belastet. Insofern ist es nicht jetzt nicht mehr die Entscheidung des Geschädigten ob die Straftat verfolgt wird.

Als Zeuge hat man die Wahrheit zu sagen, wenn der Zeuge also jetzt sagt "war nichts" ist das eine Falschaussage, die ist strafbar und möglicherweise, auch eine Strafvereitelung.

Insofern solltest Du eine wahrheitsgemäße Aussage zum Sachverhalt machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt doch das Video! Als Zeugen seid ihr beide VERPFLICHTET eine Aussage bei Gericht zu machen.


Anonymous6767 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 01:12

Es geht nicht ums Gericht sondern um die POLIZEI.

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Still  21.08.2024, 07:26
@Anonymous6767

Da bereits eine Anzeige erstattet und ein Video vorgelegt wurde, kann die Polizei auch ohne weitere Ausschärfung der Zeugenaussagen den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben.

Ferner ist es eine Kleinigkeit, aus der polizeiliche "Einladung" eine Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu machen. Dann ist es verpflichtend, bei der Polizei auszusagen. Bei Verweigerung droht Ordnungsgeld.

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Im Fall eines Gerichts muss du als Zeuge hingehen und aussagen . Du hast dann die Pflicht die Wahrheit zu sagen. Aber ohne Zeugen und Beweise wird diese Anzeige eh nix bringen . Abwarten .. eine Anzeige kannst du nicht mehr rückgängig machen.


Anonymous6767 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 13:58

Also soll ich den Schriebs jetzt nicht abschicken und einfach abwarten?

also ist da auch noch kein Verfahren eröffnet, geht ja auch um die Verfahrenskosten die dann anfallen könnten nicht das ich die habe weil weder ich noch der/die Geschädigte Person bei der Polizei diese schriftliche Aussage hinterlegt hat.

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AnitaAn  20.08.2024, 14:35
@Anonymous6767

Die Verfahrenskosten in Strafsachen trägt entweder der Verurteilte oder die Staatskasse, nicht der/die Anzeigende.

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