Hey,
ich habe eine kurze Frage.
Ich muss wegen meiner Gewerbeanmeldung den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort steht:
voraussichtliches Einkommen im jetzigen Geschäftsjahr
Selbständig:
nicht selbständig:
Bei selbständig habe ich 500€ eingetragen. Das Gewerbe habe ich am 1.11 gestartet. Anfang diesen Jahres habe ich ca 1400€durch einen Minijob verdient.
Meine Frage. Muss ich diese 1400€ bei "nicht selbständig" eintragen? Ich frage, weil ich nicht weiß ob mein Geschäftsjahr erst am 1.11 begonnen hat und bis 31.12 geht oder ob sie auch mein Einkommen von vor dem Beginn des Gewerbes wissen wollen und außerdem steht im Internet Einkommen aus Minijobs ist nicht Einkommensteuererklärungspflichtig. Also könnte es daher ja auch überflüssig sein, weil ich davon ausgehe, dass die Frage nach den Einkommen im Geschäftsjahr kommt, um den Betrag dann mit meinen Einkommen in der Einkommensteuerklärung, die ich für dieses Jahr für mein Gewerbe machen muss, abzugleichen.
Kann man bei solchen Fragen eigentlich das Finanzamt anrufen? Oder wissen die bei sowas auch nicht Bescheid?