Ist es normal das Gutachter bei Pflegeanträgen und Angelegenheiten etwas streng sind?

2 Antworten

Gutachter beurteilen die Pflegebedürftigkeit nach Vorgaben der Hilfsbedürftigkeit und nicht nach Gutdünken. Sie unterscheiden, ob ein Nichtwollen oder ein Nichtkönnen vorliegt.

Gutachterinnen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragt und bekommen für die Begutachtung Geld. Eine Gutachterin die zu viele Anträge bewilligt, bekommt keine Aufträge mehr.