Ist es möglich mich anhand der Daten nachzuverfolgen?

Ifm001  04.09.2024, 16:30

Ist das dein richtiger Name in der Bildschirmkopie?

Brandon000 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 16:31

Nein

Ifm001  04.09.2024, 16:32

Hattest Du den irgendwelche Geschäftsbeziehungen zu der dort genannten Firma Love Link?

Brandon000 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 16:32

Hatte die App glaube mal

3 Antworten

Heyho,

Vorab: Inkasso Unternehmen müssen ihre Forderungen schriftlich zustellen. Andernfalls wäre eine solche Forderung nicht rechtskräftig und damit unwirksam. Du kannst diese E-Mail also ignorieren.

Falls Du doch interesse daran hast, dann solltest Du Folgendes beachten: Inkassounternehmen müssen eine klare Forderungsaufstellung, inklusive des ursprünglichen Gläubigers und der genauen Summe, liefern. Demnach kannst Du eine E-Mail zurückschreiben oder einen Anruf tätigen und die entsprechenden Informationen einholen. Meiner Ansicht nach ist das aber Zeitverschwendung, sofern Du noch keine Post bekommen hast und demnach auch nicht in der Zahlungspflicht stehst. Zivilrechtlich kann das Inkasso (Stand: jetzt & Deiner Beschreibung nach zu Urteilen) nicht zivilrechtlich dagegen Vorgehen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Brandon000 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 20:26

Danke

Kurzum: Könnten sie.

Schritt 1: Strafanzeige wg. Eingehungsbetrug gegen dich

Schritt 2: 2 Wochen warten - die Polizei ihre Arbeit machen lassen. Die Fordern dann den Anschlussinhaber sowie hinterlegte Daten beim Mailprovider an

Schritt 3: Akteneinsicht beantragen in das Strafverfahren

Schritt 4: Da sie dann deine Adresse kennen können sie nun zivilrechtlich gegen dich vorgehen

Wenn sie aber schon über 4x geschrieben haben und du nie reagiert hast... ich weiß nicht so recht ob sie das verfahren ernst nehmen oder nur druck aufbauen wollen.

Und wenn du wirklich nie etwas abgeschlossen hast (auch unabsichtlich weil du geklickt hast ohne zu lesen) dann hast du ja eh nichts zu befürchten


Brandon000 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 20:13

Und wenn ich unbeabsichtigt geklickt habe?

geheim007b  04.09.2024, 20:19
@Brandon000

es gibt gesetzliche vorgaben, u.a. der button "jetzt ZAHLUNGSPFLICHTIG bestellen" oder ähnliches. Generell schützt unwissenheit nicht vor strafe, bzw. nicht richtig lesen bedeutet nicht dass kein Vertrag geschlossen wird.