Ist es gerechtfertigt ein Teleskopschlagstock mit sich zu führen nach dem so viel passiert wie in Solingen?
Mich würde interessieren ob gerechtfertigt ist ein Teleskopschlagstock mit sich zu führen als Verteidigung
9 Antworten
Erlaubt ist es schonmal nicht. Aber das ja auch nicht deine Frage.
Ich finde es nicht verwerflich wenn sich jemand verteidigen können will. Sinnvoll ist das alle Mal. Aber tun würde ich es trotzdem nicht. Nicht mit verboteben Objekten.
Das Problem ist, dass es dem Verbrecher-Klientel rechtlich egal ist. Die haben größtenteils sowieso keine Arbeit und Leben von Sozialhilfe. Da tut eine Einkommensorienterte Geldstrafe und ggf. ein Eintrag im Führungszeugnis nicht weh. Dem normalen Bürger allerdings schon. Der hat einiges zu verlieren.
Wenn man dich damit erwischt, wird es dich hart treffen. Ich würde daher auf anderes ausweichen. Pfefferspray, "taktischer Kugelschreiber" (Kubotan) am Körper, Gröberes Werkzeug im Auto etc.
Einfach NEIN. Weder gerechtfertigt noch erforderlich noch erlaubt.
Nein, erstens illegal, 2. Sind mehr Waffen nicht die Lösung.
Nein und verstößt gegen § 42a WaffG.
Es ist nicht erlaubt aber meiner Meinung nach sollte es
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