Ist es Fahrlässige Tötung wenn ich jemandem Drogen oder Alk usw kaufe und diese Personen unter anderen daran stirbt?
joar, frage steht im Titel. Mit stirbt daran ist eine Überdosis gemeint. In der Beispielsituation hat jemand die Drogen etc gekauft und der anderen Person übergeben obwohl diese weiss, dass er eine Abhängigkeit hat. Die Person hat diese aber selber eingenommen.
2 Antworten
Dann würden sich tagtäglich tausende Getränkemarkt-, Supermarkt-, Tankstellen- und Betreiber ähnlicher Geschäfte mitschuldig machen, wenn sie Alkohol oder Zigaretten an einen von Millionen Abhängigkeitserkankten abgeben, von denen viele über kurz oder lang an den Folgen ihrer Sucht sterben. Irgendwo ist man dann doch selbst für sich und seine Taten verantwortlich. Das gilt auch für Menschen mit gewissen Erkrankungen.
Vielleicht interessant: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit
Dass die abgebende Person weiß, dass die empfangende Person abhängig ist, ist eine neue Information, die ich bei der Beantwortung der ursprünglichen Frage nicht berücksichtigen konnte.
Woher die abgebende Person wissen soll, dass der Konsum zur Überdosierung führt, erschließt sich mir nicht. Sofern damit eine tödliche Überdosierung gemeint ist, hieße das ja, dass die abgebende Person weiß, dass die empfangende Person quasi suizidgefährdet ist. Das macht die Situation etwas komplizierter. Zu kompliziert für mich im Moment.
Guten Tag!
Strafrechtlich keine einfache Frage. Hierzu gibt es einen BGH-Fall, der sich mit dem Sachverhalt bereits befasst und entschieden hat. Dabei geht es um den sogenannten ,,Heroin-Spritzen-Fall" (vgl. BGH, NStZ 2001, 205). Ein Drogendealer hat einem Süchtigen Heroin verkauft, der wusste, dass dieser zuvor beim Konsum ins Koma gefallen ist. Trotzdem verkaufte er es ihm, warnte aber den Süchtigen, das Zeug sich keinesfalls zu spritzen. Der Dealer übergab dem Süchtigen die Spritze. Der Süchtige spritzte sich das Zeug trotz Warnung selber und verstarb in kurzer Zeit.
Der BGH lehnte eine fahrlässige Tötung ab. Der Süchtige hat nämlich das Heroin freiverantwortlich gespritzt. Er wurde weder dazu genötigt noch hat der Dealer ihm den Stoff gespritzt. Allein das Risiko, einen anderen in die Gefahr zu bringen oder diese Gefahr ermöglicht oder fördert, begründet keine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (vgl. BGHSt 32, 262, BGHSt 37, 179, BGH, NJW 2000, 2286 (2287) und BGH, NStZ 2001, 205 (206). Hier hat der Dealer es nämlich selbst in den Händen darüber zu entscheiden, die Substanz zu spritzen oder nicht.
Der Dealer macht sich aber wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar. Heroin gehört nämlich zu den harten Drogen und darf weder verkauft noch besitzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ja, jedoch macht es einen Unterschied, da die Person weiss, das es zu einer Überdosis führt sowie das er Abhängig ist, die Geschäfte wissen das nicht.