Ist es Dokumentenfälschung/Urkundenfälschung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst für das Seepferdchen eine Prüfung ablegen.

Wenn du dir jetzt eine Urkunde fälscht und "in den Rechtsverkehr" bringst, dann erfüllt das meiner Meinung nach den Tatbestand der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB.

Konsequenz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Guten Tag!

Die Seepferdchenurkunde ist ein Frühschwimmerabzeichen und muss mit einer Prüfung abgelegt werden. Eine solche Urkunde wird nach Ablegen der Prüfung ausgestellt. Wird das Dokument selber erstellt, liegt die Herstellung einer unechte Urkunde nach § 267 Abs. 1 Var. 1 StGB vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, ist somit eine Straftat.

Wird die Täuschung beziehungsweise Unechtheit entdeckt, kann die Tat angezeigt werden. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann zu diesem Sachverhalt ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Es wird dann zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wenn du das Siegel oder den Namen einer tatsächlichen Organisation/Person fälscht. Eine ausgedachte Urkunde mit fake-Angaben an sich ist nicht strafbar.
Verboten ist es trotzdem und du kannst natürlich von deiner Schule bestraft werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Das nennt man Urkundenfälschung, eine Straftat.


Helloworld468 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 22:00

Achso danke

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