3 Antworten

Es ist mindestens schonmal als Waffe einzustufen, da es ein Dolch ist.

Somit

  • Führen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt (denn Du wirst als normaler Privatmensch keine allgemein akzeptierten Grund dafür zugestanden bekommen. Und "sich selber zu schützen" ist keiner.)
  • Besitz erst ab 18 Jahre, vorher darfst Du keinen Umgang damit haben.
  • Aufbewahrung zu Hause nur vor Zugriff durch Dritte gesichert.
  • Mitnehmen in der Öffentlichkeit nur in Form eines Transportes in einem verschlossenen Behältnis.

Und, je nachdem wie die Gesetze da vor Gericht genau ausgelegt werden, ist auch denkbar das es ein verbotener Gegenstand ist (es also faktisch "illegal" ist), man keinerlei Umgang damit haben darf und somit alleine der Kauf oder Besitz schon eine Straftat darstellt.

Denn man könnte es ggf. auch ...

  • als Fallmesser auslegen, da die Klinge ja nach Lösen einer Sperre durch Gravitation vorne aus dem Griff fällt ( wäre die Frage, wie das BKA es einstuft?)
  • als eine besondere Art von Buttefly auslegen (da es ja auch zweigeteilte, schwenkbare Griffe hat und mehr braucht es per Definition nicht um laut Gesetz eines zu sein)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Das ist zweischneidig geschliffen, also ein Dolch = Einstufung als Waffe, Besitz ab 18 Jahren erlaubt, führen verboten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik