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Wie wäre es mit diesem Link: tagesschau24: Nach Wahl in Thüringen: Erste Sitzung des neuen Landtages (ardmediathek.de)

Ich finde es beschämend, wenn eine Partei mit zudem solchen großen Zuspruch in der Bevölkerung sich so bloßstellt. Genauso unverständlich ist, warum die CDU Thüringen (und ich bin CDU-Mitglied in BW) eine Änderung der Geschäftsordnung nicht im Vorfeld zugelassen hat.

Wie auch immer gilt aber

  • Thüringer Verfassung (Artikel 57): "Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten."
  • Geschäftsordnung §2, Ziff. 2: Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Land tags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.

Der Alterspräsident sollte aber auch die Würde des Landtags und das Recht der Abgeordneten auf die Stellung eines Antrags beachten.

Vorrangig gilt aber auch §1, Ziff. 4 der Geschäftsordnung: " Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen ...". Was Herrn Treutler geritten hat, die Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht durchführen zu lassen, wird wohl auch bei der AfD keiner erklären können. Diese kommt VOR der Wahl des Präsidenten und er begeht somit "Rechtsbruch", wenn die AfD auf die Geschäftsordnung ohne Interpretation besteht.

Zur Frage selbst: Für mich persönlich ist offenkundig, dass Hr. Treutler extrem gut auf diese Situation vorbereitet wurde und damit die AfD erneut die demokratischen Gepflogenheiten ausgesprochen eigenwillig und zum Schaden des Volkes behindert.

Mit fehlt hier auch die Größe eines Wahlgewinners, denn die Kandidatin wird niemals die geheime Wahl gewinnen, das erachte ich als sicher.

Woher ich das weiß:Hobby – Kommunalpolitik und Themen bis auf Landtagsebene

Ich bin kein Jurist. Aber ein Antrag zur Geschäftsordnung hat eigentlich immer grundsätzlich Vorrang. Der alte Herr von der AfD war bisher sicher wenig mit solchen Dingen befasst. Aber ich denke, als Alterspräsident ist er nicht in der Funktion eines Parteipolitikers. Er hätte sich neutral verhalten sollen.

Das Urteil des Verfassungsgerichts dürfte der CDU recht geben. Aber das Theater wird weitergehen.

Für uns in Deutschland bestes Popkornkino. Und die Thüringer sind in meine Augen selbst schuld, die hätten beim Wählen eben besser aufpassen sollen.