Ist die Kündigung gerechtfertigt?

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Bei so einer Begründung für eine Kündigung geht man innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung ganz entspannt zum zuständigen Arbeitsgericht und erhebt dort Kündigungsschutzklage. Selbst in der Probezeit würde das gehen, wenn man diese Begründung beweisen kann! Denn dort gilt zwar, dass "ohne Angabe von Gründen" gekündigt werden darf. Aber wenn Gründe angegeben werden, dann dürfen die auch nicht komplett ungerechtfertigt sein (selbst Schuld, wenn Arbeitgeber hier sagen, wieso ;)). Und ich bin mir extrem sicher, dass kein Gericht entscheiden würde, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erste Hilfe bei einem Unfall und eine dadurch entstehende Verspätung bei der Arbeit auch nur im Ansatz eine Kündigung rechtfertigt.


DasOrakel  30.08.2024, 10:10
geht man ... ganz entspannt zum zuständigen Arbeitsgericht

Gut, daß ich nicht Deinen Humor habe :)

Nein wäre es nicht und wenn das die Einstellung des Chefs wäre, würde ich gottfroh sein, da nicht mehr zu arbeiten

Nein sein Chef spinnt.

Timmy sollte froh sein, den Chef damit los zu werden.

Menschen sind wichtiger, als Arbeit.
Dafür müssen wir noch nichtmal den Zwang zur ersten Hilfe bemühen.
(unterlassene Hilfeleistung ist strafbar).

Wenn die Kündigung aus diesem Grund erfolgt, ist sie unwirksam.

JEDER ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten erste Hilfe zu leisten.

Würde Timmy einfach weiterradeln, würde er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

Allerdings sollte Timmy sich den "Ersthelfereinsatz" in irdendeiner Weise bestätigen lassen.

Meine persönliche Erfahrung damit ist, dass die Arbeitgeber damit kein Problem haben. Man muss eben nur die Situation vernünftig erklären und nicht einfach zu spät kommen.

Ich bin schon häufiger Ersthelfer bei Unfällen gewesen, habe dann so schnell wie möglich beim Arbeitgeber angerufen und die Situation erklärt.

Wie ist die rechtliche Lage?

Die kann Dir auf einer Laienseite niemand verraten.

Auchnicht, wenn einige hier so tun als könnten sie es.

Etwaigenfalls müssen die Arbeitsgerichte entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.