Ist die Anbringung eines Bewegungsmelders im Aussenbereich eine bauliche Veränderung und bedarf es der Zustimmung der Eigentümer?
Ist die Anbringung eines Bewegungsmelders im Aussenbereich eine bauliche Veranderung und ist dafür die Zustimmung der Eigentümer erforderlich?
3 Antworten
innerhalb deiner mietsache, natürlich auch im garten und oder auf deinem Balkon oder terasse kannst du den anbringen und es ist keine bauliche veränderung
Nein liegt nicht vor, solange dafür keine Wände eingerissen oder neu gebaut werden müssen, solange Du nicht in die Bausubstanz (Wand, Dach, Grundstück, Mauer, Garten, Zaun, Fenster...) maßgeblich eingreifst. Aber, solche Änderungen sollten dem Eigentümer schon kundig gemacht werden, es fördert das Vertrauen.
Es handelt sich dabei in jedem Fall um eine Änderung der elektrischen Anlage, sofern er nicht Batteriebetrieben ist. Ich würde es daher dem Eigentümer kurz mitteilen.
Dann muss der Bewegungsmelder so ausgerichtet sein, dass er lediglich dein Grundstück kontrolliert
klar, wenn ich ein verlängerungskabel in die Steckdose stecke ist es auch eine Änderung der elektrischen anlage und frage den Eigentümer ob ich das machen kann. son quatsch
Ich bin Eigentümer und der Bewegungsmelder müsste an der Aussenwand neu installiert werden. Einige Eigentümer möchten es nicht.