Ist das vom Lehrer erlaubt?

7 Antworten

Ja, ist zulässig. Nennt sich "punktuelle Leistungsbewertung". Man prüft eben zu einem bestimmten Thema, ob die SchülerInnen es beherrschen oder nicht.

Ob's sinnvoll ist, müssen andere beurteilen, ich bin kein Deutschlehrer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

Leider haben Leherer in Deutschland die möglichkeit, die Schulnote zu 60% unabhängig der Schrifnote zu bilden.

Zensirensprünge müssen allerdings begründet sein.

also bei uns nannte man das eine Ex.. eine unangekündigte Benotung.. und JA, der Lehrer darf das.. in der 10.Klasse sollte man soweit sein, dass man damit klarkommt

Ja, der Lehrer darf euch eine Aufgabe stellen und sie auch gleich danach benoten. In der 10. sollte man annehmen, dass ihr schon des Lesens mächtig seid. Er hat also nichts unmögliches von euch verlangt.

 Ist dies eigentlich möglich, da wir es erst in der Unterrichtstunde erfahren haben, wie der Hase läuft :)?

Natürlich. Nicht alles muss angekündigt werden. Schule ist eine Vorbereitung auf das Leben.

Ich verstehe auch das grundsätzliche Problem nicht. Der Lehrer vergibt Noten für das korrekte Vorlesen. Was bringt Dir das, wenn Du ein paar Tage vorher weißt, dass Du irgendwas vorlesen sollst? Hier geht es um dein tatsächliches Können und nicht darum, dass Du vorab einen Text halb auswendig gelernt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder