Ist das rechtlich erlaubt?

3 Antworten

Guten Tag!

Das Abfotografieren der einzelnen Seiten des Buches wäre eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG. Eine solche Vervielfältigung ist erlaubt, wenn ein Vervielfältigungsrecht besteht.

Dem Nutzer steht nach § 53 Abs. 1 UrhG zu, das Werk zu privaten Zwecken zu vervielfältigen. Es richtet sich dabei auf einzelne Vervielfältigungen (meine es dürfen maximal 7 Vervielfältigungen sein). Problem ist, dass das Buch mit der fehlenden Zahlung des Kaufpreises nicht erworben wurde. Im Endeffekt ist es vergleichbar, wenn eine Person in einen Laden geht und dort die Seiten eines Buches oder Zeitung fotografiert.
Diese Vervielfältigung ist nicht zulässig.

Dem Urheber steht nach § 97 UrhG ein Schadensersatzanspruch und Unterlassungsanspruch zu. Daneben steht eine solche Handlung nach § 106 StGB unter Strafe.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nicht zulässig, da Du in diesem Fall nicht vorhast, das Buch zu behalten und zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein, das dürfte einen Betrug darstellen.


TuepTuepsen  24.08.2024, 17:44

Täuschung über Tatsachen? Irrtum? Vermögensverfügung? Vermögensschaden?

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Jurafuchs  25.08.2024, 10:57
@TuepTuepsen

Was solle es daran zu erläutern geben? Schaue dir die Tatbestandsmerkmale an.

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Jurafuchs  25.08.2024, 16:01
@TuepTuepsen

Über den Kauf des Buches. Es besteht von Anfang an keine Absicht das Buch tatsächlich zu kaufen.

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TuepTuepsen  27.08.2024, 20:19
@Jurafuchs

Es wird doch tatsächlich gekauft. Der Kauf wird halt im Anschluss widerrufen. Nach deiner Argumentation wäre es schon Betrug wenn ich das Buch bestelle ohne es kaufen zu wollen.

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Jurafuchs  27.08.2024, 21:19
@TuepTuepsen

Exakt das wäre es auch, zumindest wenn du es abnutzt und der Händler es somit nicht als Neuware verkaufen kann.

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TuepTuepsen  29.08.2024, 18:58
@Jurafuchs

Wenn ich einen widerruflichen Kaufvertrag schließe erkläre ich aber doch nicht konkludent den Vertrag nicht widerrufen zu wollen. Es fehlt da doch bereits an der Täuschungshandlung.

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Jurafuchs  29.08.2024, 20:46
@TuepTuepsen

Ließt du eigentlich selbst was du schreibst?

Die Täuschungshandlung liegt darin, von ANFANG AN den Kauf widerrufen zu wollen.

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TuepTuepsen  29.08.2024, 21:33
@Jurafuchs

Die Täuschungshandlung (!) liegt in dem Willen (!) den Kauf widerrufen zu wollen?

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