Aktuelle Wohnsituation:
8-Parteienhaus
3 Etagen
Unsere Hausverwaltung hat einen externen Hausmeister beauftragt, welche wöchentlich Arbeiten an unseren Grundstück vollzieht.
Dies sind zum Beispiel Rasen mähen, Mülltonnen zum leeren an die Straße stellen und und und....
Was er nicht macht ist die Hausordnung.
Wir wohnen im Dachgeschoss mit einer Partei nebenan.
Die anderen beiden Etagen sind jeweils 3 Parteien.
Im Mietvertrag steht folgender Punkt, welcher nicht angekreuzt ist:
Der Mieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen, Einrichtungen, Wegen und Zufahrten(zum Beispiel Treppenhaus, Abstellplatz für Mülltonnen, Flure, Kellerräume, Eingänge) in einem angemessenen und im Haus üblichen Umfang zu beteiligen.
Zwei Punkte weiter folgender Punkt, welcher diesmal angekreuzt ist:
Die Reinigung und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Räume und Einrichtungen, Garten und Wege wird (zumindest teilweise) von einem Hauswart oder einer Reinigungsfirma erledigt. Dennoch besteht, insoweit keine oder keine ausreichende Reinigung durch eine Reinigungsfirma erfolgt, eine Verpflichtung des Mieters zur Reinigung.
Nun meine Frage:
Wie verhält sich die Sachlage?
Müssen wir die Hausordnung machen oder müsste die Hausverwaltung jemand engagieren?