Inwieweit machte dieser Kerl was falsches?
Mein Freund fragt euch, ob er was falsches gemacht hat.
Er kam nach DE im Jahr 2016, um das Studium eines MINT-Faches zu absolvieren. Er versagte, da er ungeeignet ist.Eine Ausbildung konnte er damals nicht absolvieren, da der Wechsel aufenthaltsrechtlich unmöglich war.
Ein anders Studium, das nicht MINT ist, konnte er nicht absolvieren, da es die Voraussetzung gab, dass man in DE nach dem Studium bleiben darf, wenn der Einstiegsgehalt mindestens 50,000 EUR ist bei MINT nur 38.000 EURDaher war es unrealistisch, dass er Job mit 50.000 EUR findet, wenn er BWL ohne Berufserfahrung studiert.
Was hat er denn gemacht, außer das MINT-Studium nicht zu bestehen?
Dazu steht überhaupt nichts in der Frage.
DE verlassen
1 Antwort
Da er in Deutschland wohl keine Perspektive für sich gesehen hat, war es definitiv richtig, Deutschland zu verlassen.
Und wenn er gerne in Deutschland leben möchte, hat er ja immer noch die Möglichkeit, nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium in Deutschland einen Job zu suchen.
Siehst du Perspektive fuer ihn in Deutschland? Aufgrund den details in der Frage.
Für ein Studium oder Studium + Arbeit in Deutschland direkt nach dem Studium?
Sag beides.
1. Wechsel vom Studium zur Ausbildung:
- 2016 war der Wechsel von einem gescheiterten Studium zu einer Ausbildung für internationale Studierende deutlich schwieriger als heute. Aufenthaltsrechtlich war es in der Regel nicht erlaubt, einfach von einem Studienvisum auf eine Ausbildung zu wechseln. Ein solcher Wechsel hätte meistens einen Rückkehrzwang ins Heimatland mit sich gebracht, da ein neues Visum für die Ausbildung beantragt werden musste.
- Auch der rechtliche Rahmen für Berufsausbildungen war enger, und es gab weniger Möglichkeiten, für eine Ausbildung einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Erst mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 wurde das erleichtert.
2. Studienwechsel und Gehaltsanforderungen:
- 2016 galt für internationale Absolventen die Regel, dass sie nach dem Studium in Deutschland bleiben konnten, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 18 Monate) einen Job finden, der den Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU oder andere Aufenthaltstitel erfüllt.
- Für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) war die Gehaltsgrenze damals niedriger, rund 38.000 bis 39.000 EUR.
- Für nicht-MINT-Berufe lag die Schwelle jedoch bei etwa 50.000 EUR, was es für Absolventen von Fächern wie BWL ohne Berufserfahrung besonders schwer machte, einen Job mit einem so hohen Einstiegsgehalt zu finden.
- Diese Diskrepanz zwischen den Gehaltsanforderungen für MINT- und Nicht-MINT-Berufe machte es damals für internationale Studierende, die in Fächern wie BWL oder Geisteswissenschaften studierten, sehr schwierig, eine Perspektive auf langfristigen Verbleib in Deutschland zu sehen, da die Gehaltsanforderungen realistisch schwer zu erreichen waren.
Studium: ja.
Studium + anschließender Job: nur, wenn er den Studienabschluss geschafft hätte und auch dann wären die Chancen nicht gut gewesen.
Kommt darauf an, was das Ziel ist.
Wenn das Ziel ist, in Deutschland zu leben, geht das ja auch später. Z.B. nach einem Studium in einem anderen Land.
Wie ich oben bereits geschrieben habe.
Jedoch gibst du zu, dass er sich in schwerer Lage befand.
Ich meine schwerer Lage bei, dass er in DE leben wollte. also Studium + Job
Er kann doch in Deutschland leben. Nur eben ein paar Jahre später.
Manchmal läuft es eben nicht, wieman es sich vorgestellt hat.
Z.B. nach einem Studium in einem anderen Land.
Das ist nicht realistisch!
Er will es ausschliesslich in DE ,da es kostenlos in DE ist
Doch, natürlich ist das realistisch!
Wenn er das wollte, hätte er sich wohl mehr anstrengen müssen, sein Studium gut abzuschließen.
anstrengen trotz Ungeeignetheit bedeutet ein schlechter Abschluss und Versagen im Berufsleben!
- 2016 war der Wechsel von einem gescheiterten Studium zu einer Ausbildung für internationale Studierende deutlich schwieriger als heute. Aufenthaltsrechtlich war es in der Regel nicht erlaubt, einfach von einem Studienvisum auf eine Ausbildung zu wechseln. Ein solcher Wechsel hätte meistens einen Rückkehrzwang ins Heimatland mit sich gebracht, da ein neues Visum für die Ausbildung beantragt werden musste.
- Auch der rechtliche Rahmen für Berufsausbildungen war enger, und es gab weniger Möglichkeiten, für eine Ausbildung einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Erst mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 wurde das erleichtert.
2. Studienwechsel und Gehaltsanforderungen:- 2016 galt für internationale Absolventen die Regel, dass sie nach dem Studium in Deutschland bleiben konnten, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 18 Monate) einen Job finden, der den Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU oder andere Aufenthaltstitel erfüllt.
- Für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) war die Gehaltsgrenze damals niedriger, rund 38.000 bis 39.000 EUR.
- Für nicht-MINT-Berufe lag die Schwelle jedoch bei etwa 50.000 EUR, was es für Absolventen von Fächern wie BWL ohne Berufserfahrung besonders schwer machte, einen Job mit einem so hohen Einstiegsgehalt zu finden.
- Diese Diskrepanz zwischen den Gehaltsanforderungen für MINT- und Nicht-MINT-Berufe machte es damals für internationale Studierende, die in Fächern wie BWL oder Geisteswissenschaften studierten, sehr schwierig, eine Perspektive auf langfristigen Verbleib in Deutschland zu sehen, da die Gehaltsanforderungen realistisch schwer zu erreichen waren.
3. Perspektive unter den damaligen Bedingungen:- Keine Ausbildungsmöglichkeit: Da ein Wechsel zur Ausbildung nicht möglich war und er das MINT-Studium nicht erfolgreich abschließen konnte, war seine Situation stark eingeschränkt.
- Kein zweites Studium in Nicht-MINT: Ein Studienwechsel in ein nicht-MINT-Fach (wie BWL) wäre auch aus langfristiger Perspektive riskant gewesen, weil das geforderte Einstiegsgehalt von rund 50.000 EUR für eine Blaue Karte damals zu hoch war für jemanden ohne Berufserfahrung.
- Arbeitsmarktchancen: Aufgrund der hohen Anforderungen an das Gehalt für Nicht-MINT-Absolventen hätte es für ihn, ohne deutsche Berufserfahrung und ohne ein abgeschlossenes MINT-Studium, realistisch gesehen kaum Chancen gegeben, eine Arbeitsstelle zu finden, die den Gehaltsanforderungen für den Aufenthalt entsprach.
Fazit unter den damaligen Bedingungen (2016):Unter diesen Bedingungen wäre es für ihn schwierig gewesen, eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu finden.