Inwieweit ist das ein entlastendes Element im Strafrecht?
Angenommen hat man die Handys und Laptops von jemandem beschlagnahmt.
Man fand da keine Spuren der gesuchten beleidigenden Emails
ist das entlastendes Element?
Man verurteilt ja bei Mord auch wenn man Leiche und Tatwerkzeuge nicht finden. nur durch Indizien.
3 Antworten
Wenn es für die Beleidigung keinen festen Nachweis gibt und lediglich die Zeugenaussage des Geschädigten vorliegt, wird die StA jedenfalls regelmäßig keine Anklage erheben. In diesem Fall ist ein Verweis der Sache an den Weg der Privatklage am wahrscheinlichsten.
LG
Nein. Das ist nur nicht belastend.
Ein Urteil wird nach den Beweisen gefällt, die dem Gericht vorliegen. Gerade an einen Indizienprozess werden sehr hohe Anforderungen gestellt.
Wenn du wegen einer Beleidigung angeklagt bist und es ist auf deinen Geräten nichts darüber zu finden, muss derjenige, der dich angezeigt hat, schon sehr deutliche Beweise präsentiert haben, die die Staatsanawaltschaft davon überzeugt haben, dich anzuklagen.
Natürlich ist es ein Unschuldsindiz, wenn kein belastendes Material bei dir gefunden wurde.
Reichen Motiv und vorherige Konflikte nicht aus?