Inwieweit ist das ein entlastendes Element im Strafrecht?

3 Antworten

Wenn es für die Beleidigung keinen festen Nachweis gibt und lediglich die Zeugenaussage des Geschädigten vorliegt, wird die StA jedenfalls regelmäßig keine Anklage erheben. In diesem Fall ist ein Verweis der Sache an den Weg der Privatklage am wahrscheinlichsten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

se32on 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 13:16

Reichen Motiv und vorherige Konflikte nicht aus?

ruhrgur  20.09.2024, 13:21
@se32on

Auch die Aussage des Geschädigten kann im Zweifel bereits ausreichend sein. Aber wie ich bereits sagte, wegen einer Beleidigung erhebt die StA im Regelfall keine Anklage sondern verweist an die Privatklage. Der Geschädigte müsste hier selbst tätig werden.

se32on 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 13:22
@ruhrgur

die Aussage des Geschädigten ist in dem Fall wertlos, da sie ihn beim Schreiben der Emails nicht gesehen haben.

Sie vermuten nur.

ruhrgur  20.09.2024, 13:23
@se32on

Dazu kann ich hier nichts sagen, ich habe nur die Infos, die aus deiner Frage hervorgehen.

Ein Urteil wird nach den Beweisen gefällt, die dem Gericht vorliegen. Gerade an einen Indizienprozess werden sehr hohe Anforderungen gestellt.

Wenn du wegen einer Beleidigung angeklagt bist und es ist auf deinen Geräten nichts darüber zu finden, muss derjenige, der dich angezeigt hat, schon sehr deutliche Beweise präsentiert haben, die die Staatsanawaltschaft davon überzeugt haben, dich anzuklagen.

Natürlich ist es ein Unschuldsindiz, wenn kein belastendes Material bei dir gefunden wurde.