Insolvenz und Kündigung?

2 Antworten

Ein solcher Fall stellt regelmäßig ein Betriebsübergang nach Paragraph 613 a BGB dar (vgl. auch BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 917/06). Es wird also nicht automatisch gekündigt und der neue Arbeitgeber muss auch nicht kündigen. Wenn er kündigt sind alle tarifvertraglich bzw. aebeitsvertraglichen Fristen und ggf. das KSchG zu beachten.

Du bekommst vermutlich einen neuen AG und dem mußt du zustimmen weil neuer Vertragspartner.

Wenn der Betrieb weitergeht dann ist eher keine Kündigung zu erwarten.


SoerMax99 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 17:48

Und was passiert, wenn ich den Arbeitsvertrag des neuen Vertragspartners nicht annehme?
Weil er zum Beispiel weniger Lohn zahlt.

Maximilian112  20.09.2024, 17:53
@SoerMax99

Dein bestehender Vertrag geht weiter, also auch der Lohn.

Vermutlich bekommst du eine Änderungskündigung. Entweder Vertrag geht weiter oder eben Kündigung. Unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist.