Insolvenz und Kündigung?
Guten Tag.
Ich arbeite derzeit in einem Betrieb, und dem der Einzelunternehmer in die Privatinsolvenz gegangen ist.
So, wie es derzeit aussieht wird der Betrieb von einer größeren Unternehmensgruppe übernommen(also verkauft).
Bekomme ich da ganz normal bei der Übernahme eine Kündigung von meinem derzeitigen Arbeitgeber oder erfolgt die Kündigung automatisch?
Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
MfG Max
2 Antworten
Ein solcher Fall stellt regelmäßig ein Betriebsübergang nach Paragraph 613 a BGB dar (vgl. auch BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 917/06). Es wird also nicht automatisch gekündigt und der neue Arbeitgeber muss auch nicht kündigen. Wenn er kündigt sind alle tarifvertraglich bzw. aebeitsvertraglichen Fristen und ggf. das KSchG zu beachten.
Du bekommst vermutlich einen neuen AG und dem mußt du zustimmen weil neuer Vertragspartner.
Wenn der Betrieb weitergeht dann ist eher keine Kündigung zu erwarten.
Dein bestehender Vertrag geht weiter, also auch der Lohn.
Vermutlich bekommst du eine Änderungskündigung. Entweder Vertrag geht weiter oder eben Kündigung. Unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist.
Und was passiert, wenn ich den Arbeitsvertrag des neuen Vertragspartners nicht annehme?
Weil er zum Beispiel weniger Lohn zahlt.