In wie fern ist es eine Straftat, wenn man einen Dieb sein Diebesgut zurück klaut?
Wollte einmal wissen in wie fern es eine Straftat ist, wenn man einen Dieb sein Diebesgut zurück klaut?
Wie wahrscheinlich ist es das selbiger dann deswegen eine Anzeige, wo er sein eigenes vergehen gestehen müsste.
Wäre wahrscheinlich eine ziemlich verrückte Aktion sowas zu machen.
6 Antworten
Es ist nicht automatisch strafbar, da es selbst kein Diebstahl ist. Da man Eigentümer ist, handelt es sich nicht um eine fremde Sache. Ob andere Straftatbestände erfüllt sind, hängt jeweils vom Vorgehen ab.
Wichtig man muß das von dem Fall unterscheiden, das Diebesgut von einem Dritten gestohlen wird, das wäre nämlich wieder Diebstahl. Denn für einen Dritten ist es eine fremde Sache.
Auch unwichtig für den Diebstahl ist die Frage, ob die Sache legal ist. Sprich auch der Diebstahl von illegalen Drogen, illegalen Waffen oder Kinderpornographie ist als Diebstahl strafbar.
Könnte der Dieb nicht irgendwie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen, wenn er die Sachen in seiner Wohnung hat?
Solang du gegen keine anderen Gesetze verstößt, um es zurückzuerlangen, ist das nicht verboten.
Wenn es dir gehört, keine Form von Gewalt mit im spiel ist und dabei keine schäden verursacht werden, ist es keine Straftat.
Wenn es das Diebesgut eines anderen ist, du es dem Dieb klaust, bist du im Besitz von Diebesgut. Wenn das geklaute gesucht wird, könnte man dich eventuell als Dieb oder Mittäter ansehen.
Zumal du dir auch nicht immer sicher sein kannst wie ein Dieb zu seiner "Beute" kam. Ein "Dieb" kann auch ein Betrüger sein. Diesem etwas zu klauen, kann für dich rechtliche Konsequenzen bedeuten, wenn er alles schlau gemacht hat.
Wenn es dein Eigentum ist, begehst du keinen Diebstahl.
lg
Der Dieb kann schlecht eine Anzeige erstatten, da er nie rechtmäßiger Eigentümer des Gegenstandes war. Trotzdem ist der 2. Dieb ebenfalls strafrechtlich schuldig!
Hausfriedensbruch wenn das Diebesgut in der Wohnung des Diebes ist?