In welchen Fällen ganz konkret besteht bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung für den Arbeitgeber?
Ich habe nämlich gelesen, dass es diese Möglichkeit nicht immer gibt.
Ein Arbeitsvertrag, der auf 6 Monate befristet ist, läuft doch dann eh aus. Ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
2 Antworten
Die ordentliche Kuendigung eines befristeten Arbeitsverhaeltnisses ist nur moeglich, wenn das arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ausdruecklich so vereinbart wurde. Wurde es das, geht es bei einem befristeten Arbeitsverhaeltnis genau so, wie bei einem unbefristeten auch.
Sicher ist die vertragliche Formulierung nicht besonders geschickt. Das aendert aber nichts daran, dass die Moeglichkeit einer ordentlichen Kuendigung ausdruecklich vereinbart wurde. In deinem Fall (Befristung auf 6 Monate, keine Probezeit) gilt dann aber die Frist nach BGB § 622 Abs. 1.
Dann kehren wir also § 15 TzBfG einfach unter den Teppich, ja?
Und § 622 Abs. 1 BGB greift doch schon deswegen nicht, weil davon nichts im Vertrag zitiert wird.
Was soll denn die von dirt zitierte Vertragsklausel denn anderes sein als die Vereinbarung einer Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung?
Aber wenn du es ja sowieso besser weisst, warum fragst du dann ueberhaupt? Ich bin an dieser Stelle jedenfalls raus.
Und arbeitsvertraglich ist das geregelt, wenn im Arbeitsvertrag lediglich steht "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und den Mitarbeiter gelten die Kündigungsfristen gem. § 622 (2-3) BGB i.d.F.v. 19.03.2020."?
Ja, dann kann unter den gleichen Vorsaussetzungen ordentlich gekuendigt werden wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis.
wenn muss es vereinbart werden.
und das ist nur vertraglich möglich.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?Nein, das ist im Allgemeinen nicht möglich. Eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit arbeitsvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Anders ist es bei vorzeitigen außerordentlichen Kündigungen. Auch befristete Arbeitsverträge können von beiden Vertragsparteien außerordentlich und fristlos gekündigt werden, vorausgesetzt natürlich, es gibt dafür einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die rechtliche Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags muss nicht besonders vereinbart werden.
Befristete Arbeitsverträge unterscheiden sich daher im Ergebnis in zwei Punkten von unbefristeten Verträgen:
- Ein befristeter Vertrag endet automatisch bzw. ohne Kündigung, wenn der vereinbarte Beendigungstermin erreicht wird ("Zeitbefristung") oder wenn der Zweck des Vertrages verwirklicht wurde ("Zweckbefristung").
- Ein befristeter Vertrag kann nicht ordentlich bzw. fristgemäß gekündigt werden, es sei denn, eine solche Kündigungsmöglichkeit ist ausnahmsweise einzelvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen (§ 15 Abs.3 TzBfG). Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag) - HENSCHE Arbeitsrecht
Ne. Sorry. Aber das haut doch nicht hin.
Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Und dieser Passus, der auf das BGB verweist passt doch nicht. Denn das Arbeitsverhältnis bestand weder länger als 2 Jahre, noch ist eine Probezeit vereinbart.
Das mal ganz abgesehen davon, dass entsprechende Gesetze immer nur in der aktuellen Fassung gültig sind! Und nicht irgendein Mist von 2020.