In welchen Fällen ganz konkret besteht bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung für den Arbeitgeber?

2 Antworten

Die ordentliche Kuendigung eines befristeten Arbeitsverhaeltnisses ist nur moeglich, wenn das arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ausdruecklich so vereinbart wurde. Wurde es das, geht es bei einem befristeten Arbeitsverhaeltnis genau so, wie bei einem unbefristeten auch.


Formenbau 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:27

Ne. Sorry. Aber das haut doch nicht hin.

Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Und dieser Passus, der auf das BGB verweist passt doch nicht. Denn das Arbeitsverhältnis bestand weder länger als 2 Jahre, noch ist eine Probezeit vereinbart.

Das mal ganz abgesehen davon, dass entsprechende Gesetze immer nur in der aktuellen Fassung gültig sind! Und nicht irgendein Mist von 2020.

DerCaveman  10.09.2024, 12:32
@Formenbau

Sicher ist die vertragliche Formulierung nicht besonders geschickt. Das aendert aber nichts daran, dass die Moeglichkeit einer ordentlichen Kuendigung ausdruecklich vereinbart wurde. In deinem Fall (Befristung auf 6 Monate, keine Probezeit) gilt dann aber die Frist nach BGB § 622 Abs. 1.

Formenbau 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:48
@DerCaveman

Dann kehren wir also § 15 TzBfG einfach unter den Teppich, ja?

Formenbau 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:52
@DerCaveman

Und § 622 Abs. 1 BGB greift doch schon deswegen nicht, weil davon nichts im Vertrag zitiert wird.

DerCaveman  10.09.2024, 13:12
@Formenbau

Was soll denn die von dirt zitierte Vertragsklausel denn anderes sein als die Vereinbarung einer Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung?

Aber wenn du es ja sowieso besser weisst, warum fragst du dann ueberhaupt? Ich bin an dieser Stelle jedenfalls raus.

Formenbau 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:16

Und arbeitsvertraglich ist das geregelt, wenn im Arbeitsvertrag lediglich steht "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und den Mitarbeiter gelten die Kündigungsfristen gem. § 622 (2-3) BGB i.d.F.v. 19.03.2020."?

DerCaveman  10.09.2024, 12:24
@Formenbau

Ja, dann kann unter den gleichen Vorsaussetzungen ordentlich gekuendigt werden wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis.

wenn muss es vereinbart werden.

und das ist nur vertraglich möglich.

Kann ein be­fris­te­ter Ar­beits­ver­trag vor­zei­tig gekündigt wer­den? 

Nein, das ist im All­ge­mei­nen nicht möglich. Ei­ne or­dent­li­che (frist­gemäße) Kündi­gung ist während der Lauf­zeit des Ver­tra­ges gemäß § 15 Abs.3 Tz­B­fG aus­ge­schlos­sen. Ei­ne Aus­nah­me gilt aber dann, wenn ei­ne or­dent­li­che Kündi­gungsmöglich­keit ar­beits­ver­trag­lich oder durch ei­nen an­wend­ba­ren Ta­rif­ver­trag aus­drück­lich vor­ge­se­hen ist.

An­ders ist es bei vor­zei­ti­gen außer­or­dent­li­chen Kündi­gun­gen. Auch be­fris­te­te Ar­beits­verträge können von bei­den Ver­trags­par­tei­en außer­or­dent­lich und frist­los gekündigt wer­den, vor­aus­ge­setzt natürlich, es gibt dafür ei­nen wich­ti­gen Grund im Sin­ne von § 626 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB). Die recht­li­che Möglich­keit der außer­or­dent­li­chen Kündi­gung ei­nes be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trags muss nicht be­son­ders ver­ein­bart wer­den.

Be­fris­te­te Ar­beits­verträge un­ter­schei­den sich da­her im Er­geb­nis in zwei Punk­ten von un­be­fris­te­ten Verträgen:

  • Ein be­fris­te­ter Ver­trag en­det au­to­ma­tisch bzw. oh­ne Kündi­gung, wenn der ver­ein­bar­te Be­en­di­gungs­ter­min er­reicht wird ("Zeit­be­fris­tung") oder wenn der Zweck des Ver­tra­ges ver­wirk­licht wur­de ("Zweck­be­fris­tung").
  • Ein be­fris­te­ter Ver­trag kann nicht or­dent­lich bzw. frist­gemäß gekündigt wer­den, es sei denn, ei­ne sol­che Kündi­gungsmöglich­keit ist aus­nahms­wei­se ein­zel­ver­trag­lich oder durch ei­nen an­wend­ba­ren Ta­rif­ver­trag vor­ge­se­hen (§ 15 Abs.3 Tz­B­fG). Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag) - HENSCHE Arbeitsrecht