In anderen Ländern zahlt man Kaution und kommt man wieder auf freiem Fuß warum ist es in Deutschland nicht so?

6 Antworten

Bei uns kann man auch auf Kaution frei kommen.

Genau wie in vielen anderen Ländern geht das aber nicht, wenn man in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird, weil man eine Gefahr für sich oder andere darstellt.


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 09:06

In anderen Ländern als Deutschland gibt es keine Psychiatrische Kliniken aber dafür Gefängnisse.

Panazee  06.09.2024, 09:40
@FrageHalaco1

Das ist nicht richtig. Der Paragraph mag anders lauten und eine andere Nummer haben, aber etwas vergleichbares gibt es in vielen Ländern.

In der Schweiz z.B. den §59 des StGB

Ist der Täter psychisch schwer gestört, so kann das Gericht eine stationäre Behandlung anordnen, wenn:
a.
der Täter ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang steht; und
b.
zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2 Die stationäre Behandlung erfolgt in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung oder einer Massnahmevollzugseinrichtung.

Das System ist in allen Ländern relativ ähnlich. In einem Rechtsstaat kommst Du erst in Gefängnis, wenn ein Richter Dich verurteilt.

Da das aber dazu führen kann, dass die Person bis zur Verhandlung verschwindet hat jedes Land seine eigenen Möglichkeiten wie Leute bereits vorher festgesetzt werden können.

In Deutschland heißt dieses Instrument "Untersuchungshaft". Um jemanden in Untersuchungshaft zu nehmen, muss er entweder unauffindbar sein, es muss ein Risiko bestehen, dass er flüchtet oder es besteht die Gefahr, dass es Einfluss auf Zeugen oder Beweismittel ausübt.

Diese Gründe liegen entweder vor, dann geht man in U-Haft, oder sie liegen nicht vor, dann bleibt man frei. Die Hinterlegung einer Sicherheit (Kaution) als Garant, dass man dann zur Verhandlung kommt, macht im Deutschen System keinen Sinn.

Andere Rechtssystem gehen davon aus, dass wenn jemand eine Sicherheit hinterlegt, dass er dann nicht flüchtet, weil ja sonst sein Geld weg ist. Ist ein interessanter Ansatz, funktioniert oft, aber manchmal eben auch nicht.

Eine Entsprechung des § 63 gibt es auch in anderen Rechtsstaaten. Im anglo-amerikanische Recht erfolgt bei einer erfolgreichen "Insanity Defense" die Anordnung einer psychatrischen Therapie. Hier gibt es keine festgelegte Länge, sondern regelmäßig wird durch Gutachter der Fortschritt geprüft und das Gericht entscheidet, wann es genug ist. Und diese Therapie kann auch stationär in einer geschlossenen Klinik statt finden.

Während das US-Strafrecht Mitte des letzten Jahrhunderts ein Zeit lang im Strafvollzug die Resozialisierung kannte und wollte, rudert das System bzw. seine Verantwortlichen zurück. Diverse Bundesstaaten verwerfen "Unzurechnungsfähigkeit" als Verteidigungsgrund und somit gibt es dann auch nichts, was dem 63er entspricht. Allerdings bremst der Supreme Court diese aktuell immer wieder.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Strafverfolgung tätig seit 2017

Das ist auch in Deutschland so. Auch hier gibt es Kautionsverfahren.

Sei mal lieber froh, dass es so ist, denn sonst würden die Armen, die sich keine Kaution leisten können, ins Kittchen wandern, und die Reichen, die sowieso bestens vor Recht und Gesetz geschützt sind <hust>CUM EX <hust> könnten sich NOCH mehr rausnehmen und würden trotzdem frei herumlaufen.

So wie in den USA.

https://www.youtube.com/watch?v=IS5mwymTIJU

https://www.youtube.com/watch?v=xQLqIWbc9VM

Ebenso wie diejenigen Verbrecher, die von mächtigen Gewerkschaften und dergleichen gedeckt werden.

https://www.youtube.com/watch?v=zaD84DTGULo

Wenn man in anderen Staaten auf der Welt, im Gefängnis Sitzt zahlt man Kaution und kommt man wieder auf freiem fuß.

Das stimmt so nicht, das entscheidet in den USA ein Richter ob Kaution zugelassen wird.

In anderen Ländern gibt's das nicht, in der Türkei bleibst du im Loch, um deine Zukunft anzusprechen ..