Ich wurde angegriffen und habe mich mit Tierabwehr-Spray gewehrt. Anzeige?

5 Antworten

der will dir nur angst machen ; er muss erstmal zur polizei gehen ( nicht nur drohen ) ;

keine sorge , der hat null chance


maximilian604 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:05

Polizei war schon bei mir die meinten er macht morgen eine anzeige 😬

defender90  17.09.2024, 21:06
@maximilian604

eben , " morgen " ; ergo er hat noch gar keine gemacht ; der wägt jetzt ab , ob er es riskieren soll ; cool bleiben ; der " ball " liegt bei ihm

maximilian604 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:35
@defender90

Ja Dankeschön was er nicht weiß das wir es auf video haben 😅 danke für die antworten!

Die Polizei entscheidet grundsätzlich nicht über das Vorliegen einer Notwehr nach §32 Strafgesetzbuch (StGB) sondern die Staatsanwaltschaft oder ggf. das Gericht entscheiden darüber. Die Verwendung von Pfefferspray gegen einen Menschen, erfüllt juristisch gesehen zunächst ersteinmal immer den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach §224 StGB. Ob die Verwendung aufgrund einer Notwehrsituation nach §32 StGB gerechtfertigt gewesen und somit straffrei ist, das entscheiden wie bereits erwähnt die Staatsanwaltschaft und ggf. auch das Gericht. Um als Notwehr zu gelten, muss die Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffes erforderlich gewesen sein. Hier ist der jeweilige Einzelfall das Entscheidende. Ist man selber zum Beispiel 1,90 Meter groß und wiegt 100Kg und der Angreifer ist nur 1,70 Meter groß und 70Kg schwer und unbewaffnet, dann dürfte das mit dem Pfefferspray nicht durchgehen. Ist es hingegen umgekehrt, dass der Angreifer dem Angegriffenen körperlich überlegen ist oder beide sind zumindest körperlich in etwa gleichauf, dann wiederum (allermeist) schon. Es gibt so viele mögliche Konstellationen, das immer im jeweiligen Einzelfall darüber entschieden werden muss.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Eine Strafanzeige wird aufgenommen und geht nicht durch oder wird fallengelassen. Eingestellt werden kann das Ermittlungsverfahren, was darauf folgt. Wenn sich in diesem Fall die Situation für die StA ebenso darstellt, wie du sie hier schilderst, wird das Verfahren gegen dich entsprechend gem. § 170 II 1 StPO eingestellt.

Im Übrigen wäre es ratsam, dass du bzw. deine Sorgeberechtigten Strafantrag stellen, wenn du von der Person angegriffen wurdest.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

maximilian604 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:23

Alles klar vielen Dank

wenn es so ablief, wie du sagst, wird sein Schuss mit der Anzeige nach hinten losgehen und er selbst als Angeklagter vor dem Kadi stehen


maximilian604 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:46

Alles klar Dankeschön man sieht es auf dem Video eindeutig habe das Video der Polizei auch weitergeleitet

Es wird mit Sicherheit eine Anzeige gegen dich erstattet und daraufhin ermittelt.

Wenn du dich tatsächlich nur verteidigt und deinen Leib verteidigt hast, wird das ganze wahrscheinlich eingestellt.

lg


maximilian604 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:45

der man nimmt auch Drogen und war denke ich mal nicht klar bei sinne und ist wo ich gesagt habe gehen sie bitte zurück ausgerastet und auf mich losgelassen sieht man alles auf dem video