Ich habe einen Brief bekommen kann ihn mir jemand erklären was da steht?

9 Antworten

Es gibt kein Strafverfahren, jedoch ist ein Vermerk im Erziehungsregister vorgesehen.. als Warnschuss für die Eltern. Bei mehreren Vorfällen dieser Art kann es bis zu einem anderen Vormund für die Kinder kommen..


kevin1905  17.09.2024, 17:11
Bei mehreren Vorfällen dieser Art kann es bis zu einem anderen Vormund für die Kinder kommen..

dafuq?

Das Verfahren wurde eingestellt.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, ist im Erziehungsregister eingetragen. Auf das Erziehungsregister haben einige Behörden und Staatsanwaltschaften Zugriff.

Der Brief dürfte an die/den Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Beschuldigten gerichtet sein.

Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, das heißt es gibt keine Gerichtsverhandlung.

Es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis, also keine Probleme bei z.B. Bewerbungen. Das Erziehungsregister können nur wenige Behörden einsehen, also z.B. bei einer späteren Straftat wüssten die Staatsanwaltschaft und das Gericht, dass schon mal ein Verfahren eingestellt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

DanielT1337 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:28

Könnte man damit trotzdem noch in die Luftwaffe?

AnitaAn  17.09.2024, 16:41
@DanielT1337

Ich denke mal die Bundeswehr gehört zu den behörden die es sehen kann. Da kommt es vermutlich darauf an, um was es sich handelte und wie alt der/die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt war.

Im Grunde hat die StA doch eigentlich bereits alles erklärt. In dem Ermittlungsverfahren, welches vermutlich gegen den Sohn des Adressaten geführt wurde, wird von der weiteren Verfolgung abgesehen. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem Tatvorwurf um ein Vergehen gehandelt hat, die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (§§ 153 StPO, 45 I JGG).

In diesem Fall wurde von der Verfolgung abgesehen, ohne weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen. Das Verfahren hat sich damit erledigt. Es erfolgt, wie ebenfalls bereits erklärt wurde, lediglich eine Eintragung ins Erziehungsregister. Einträge aus diesem sind nur wenigen Behörden zugänglich und stehen auch nicht im Führungszeugnis.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Hallo, der erwähnte Jugendliche hat eine Straftat begangen. Wahrscheinlich ging der Brief an seine Eltern.

Da man die Straftat aber nicht als schwerwiegend ansah, hat man von einem Gerichtsverfahren abgesehen und das Verfahren eingestellt.

Das wird oft so gehandhabt. Bei Erwachsenen könnte ohne viel Aufwand ein Strafbefehl ergehen und der müsste dann zahlen.

Aber bei Jugendlichen geht das nicht. Man bräuchte immer eine Gerichtsverhandlung mit Richter, Staatsanwalt, Protokollführer und Jugendgerichtshilfe. Die Verfahrenskosten trägt in der Regel der Staat. Daher erspart man sich das, wenn es nur um geringe Strafen geht.

Dennoch ist die Straftat aktenkundig. Bei einer erneuten Straftat wird es nicht so glimpflich ausgehen. Der Jugendliche sollte sich als verwarnt betrachten.