Ich habe eine Wohnung als WG vermietet und wohne selbst in einem Zimmer, wie sieht es da mit der 3-Jahres Regelung aus, wäre der Verkauf steuerfrei?

1 Antwort

Es wird gar kein Teil mit Spekulationssteuer versehen, weil es in Deutschland keine Spekulationssteuer gibt.

In Deutschland gibt es das private Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG. Das ist als sonstige Einkünfte eine Einkunftsart neben 6 weiteren, die alle am Ende der Einkommensteuer zu unterwerfen sind.

Hinsichtlich des privaten Veräußerungsgeschäfts wird das Gebäude fiktiv geteilt. Das Zimmer, in dem du gewohnt hast, fällt unter die "3-Jahres-Regelung", also unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.

Alle anderen Zimmer der vermieten WG fallen nicht darunter und sind steuerbare und steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte, wenn diese innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung verkauft werden.

Willst du also das ganze Haus verkaufen, musst du 10 Jahre warten, damit alles nicht steuerbar ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung