Ich (14 Jahre alt) möchte ein Gewerbe haben?

LottoOtto99  13.09.2024, 15:23

Was wilste denn machen?

ZockerRocker200 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:26

Auf Spotify songs hochladen und damit vielleicht ein bisschen mehr Taschengeld verdienen.

2 Antworten

Macht es mehr Sinn das meine Eltern ein Gewerbe machen und ich die Steuern und so übernehme.

Das wäre nicht erlaubt. Die Gewerbeanmeldung muss selbstverständlich vom Betreiber erfolgen, alleine schon aus den gesetzlichen Verbraucherschutzgründen. Wenn du das Gewerbe betreibst, darfst nur du es anmelden, nicht deine Eltern.

Außerdem kann man die Steuern nicht einzeln Beziffern für ein Gewerbe, weil alleine bei der Einkommensteuer alle Einkunftsarten zusammen fließen und man das nicht auf gewerbliche Einkünfte runterbrechen kann.

Oder sollte ich besser mit meinen Eltern zusammen ein Gewerbe beantragen was dann über mich läuft.

Das ist der einzige legale Weg. Dafür brauchst du aber neben der Zustimmung der Eltern vor allem auch die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Alles andere wäre falsch und führt zu anderen Konsequenzen. Es wäre auch schön blöd den Steuersatz der Eltern zu nutzen, wenn man selbst überhaupt keine Einkünfte hat. Zudem wäre der Gewinn deiner Eltern nicht deins, du bekämst im zwei Arbeitslohn (mit allen Konsequenzen)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

ZockerRocker200 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:27

danke, beantwortet jedoch nicht meine Frage

Mungukun  13.09.2024, 18:31
@ZockerRocker200
beantwortet jedoch nicht meine Frage

Doch eigentlich schon, insbesondere durch den Zusatz im letzten Absatz:

Alles andere wäre falsch

Somit wurde dir der einzige legale Weg aufgezeigt, dass du dein Gewerbe anmelden musst (und das eben nicht deine Eltern können, wenn du es betreibst)