HILFE Semesterbeitrag zu spät überwiesen (1. Semester)?
Hallo zusammen, ich möchte ab Oktober studieren. Ob ich wirklich meinen jetzigen Studiengang nehme, oder was anderes mache, hing bei mir bis zuletzt von einer anderen Sache ab.
Die Sache hat sich heute geklärt und jetzt wollte ich den Semesterbeitrag überweisen. Allerdings habe ich gesehen, dass die Rückmeldefrist im August endet. Ich habe keinerlei Mahnungen oder Erinnerungen bekommen.
Ich wollte den Betrag jetzt schnellstmöglich überweisen, allerdings brauche ich dafür eine Martikelnummer, die ich meines Wissen nach noch nicht habe(???)
Ich bin echt ratlos. Immatrikulationsamt ist nicht erreichbar, weder telefonisch noch per Email.
Hoffentlich werde ich nicht exmatrikuliert...
Könnt ihr mir bitte helfen
1 Antwort
Bei der Rückmeldung geht es darum, bereits als Student eingeschrieben zu sein und diese Einschreibung fürs nächste Semester fortzuschreiben. Deshalb hat jemand, der sich rückmeldet, auch eine Matrikelnummer ;) Wenn du dich jetzt erst neu immatrikulierst, machst du keine Rückmeldung, brauchst keine Matrikelnummer zur Rückmeldung und dementsprechend braucht dich jetzt auch die Rückmeldefrist noch nicht zu interessieren.
Für dich zur Einschreibung relevant ist die Einschreibefrist. Die kann um einiges länger gehen als die Rückmeldefrist. Schaue nochmal nach, bis wann die Einschreibefrist geht. Und oftmals ist auch mit Säumniszuschlag eine verspätete Einschreibung möglich.
Hoffentlich werde ich nicht exmatrikuliert...
Wenn du noch gar nicht eingeschrieben bist, geht das gar nicht. Es kann allenfalls möglich sein, dass die Einschreibung nicht vollzogen werden kann, weil die Frist nicht eingehalten wurde.
Gilt die allgemeine Rückmeldefrist denn auch für Ersemestler?
Moment. Eins nach dem anderen. In der Reihenfolge:
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bewirbt man sich, durchläuft das Auswahlverfahren usw. bis man eine Zulassung bekommt.
- Dann beantragt man die Immatrikulation mit allem Papierkram und Überweisung des Semesterbeitrags.
- Dann erhält man die Einschreibungspapiere inkl. Matrikelnummer, Studienbescheinigung usw.
Wie weit bist du jetzt?
Es funktioniert nicht, dass du eingeschrieben bist, ohne den Semesterbeitrag überwiesen zu haben. Das ist Voraussetzung zur Einschreibung. Ebenfalls hat man eine Matrikelnummer, wenn man eingeschrieben ist.
Gilt die allgemeine Rückmeldefrist denn auch für Ersemestler?
Ja: Am Ende des ersten Semesters, wenn du vorhast ein zweites Semester zu machen. Dann musst du dich rückmelden und die entsprechende Frist einhalten.
Ich habe den Immatrikulationsantrag abgeschickt. Den Semesterbeitrag aber noch nicht bezahlt. Online steht " immatrikulationsantrag in bearbeitung".
Ich dachte einschreiben heißt so etwas wie bewerben...
Aber wie soll ich Geld überweisen, ohne eine Martikelnummer zu haben?
Beworben hast du dich, damit du die Zusage bekommen hast.
Die Einschreibung ist quasi die Anmeldung, dass du dort ab jetzt studierst. Das ist auch der Vorgang, in dem du z.B. deine Einschreibungsnummer bzw. Immatrikulationsnummer, kurz Matrikelnummer, bekommst. Sprich, dass du Student Nr. soundso wirst.
Wenn ein Antrag noch in Bearbeitung ist, ist er noch nicht fertig bearbeitet und das, was du beantragt hast, hast du noch nicht erhalten ;) Du bist noch nicht eingeschrieben. Weil der Semesterbeitrag bisher gefehlt hat.
Irgendwo in den Modalitäten zur Einschreibung wird stehen, wie das mit der Überweisung des Semesterbeitrags ist. Ob du was Bestimmtes in den Betreff schreiben musst oder ob du eine Überweisungsbestätigung einschicken musst, damit diese Überweisung deinerm Immatrikulationsantrag zugeordnet werden kann.
Und nochmal. Du bist bei der Einschreibung und nicht bei der Rückmeldung.
Ich bin eingeschrieben, habe eine Zulassung und meinen Immatrikulationsantrag abgegeben