Hausverbot aufheben?

2 Antworten

Lebenslanges Hausverbot wegen Ladendiebstahl habe ich noch nie gehört.

Das Hausverbot beträgt fast immer 1 Jahr.

Hat man Dir das irgendwo schriftlich gegeben?

Ansonsten kann ich Dich beruhigen - gerade weil Du 16 bist und Ladendetektiv keine lebenslange Stellung ist.

In zwei Jahren arbeiten die Leute die Dich erwischt und registriert haben da vermutlich nicht mehr und Du siehst anders aus.

Gesichtserkennung gekoppelt an KI werden die noch nicht haben. Und vermutlich haben sie Dich auch noch nicht einmal fotografiert, oder?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin

Wissensfragw68 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 11:28

es wurde mir nur mündlich gesagt, aber sie haben bilder von mir schon gemacht

ich habe ein email abgeschickt und nochmal nachgefragt

Also denken Sie dass wenn ich einfach hingehe keiner drauf kommen wird?

vanOoijen  21.09.2024, 11:32
@Wissensfragw68

Wie lange ist das denn her?

Aber generell glaube ich nach ein oder zwei Jahren interessiert das niemand mehr.

vanOoijen  21.09.2024, 11:37
@Wissensfragw68

Dann ist es jetzt noch zu früh.

Wie gesagt kenne ich die Frist von einem Jahr. Die ist eigentlich der Standard bei Ladendiebstahl.

ZuumZuum  21.09.2024, 11:49

Lebenslanges Hausverbot wegen Ladendiebstahl habe ich noch nie gehört.

Habe ich schon mehr als einmal verhängt. Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf eine zeitliche Beschränkung, noch auf Rücknahme.

Das Hausverbot beträgt fast immer 1 Jahr.

Über die Dauer des Hausverbotes entscheidet der betreffende Hausrechtsinhaber.

Hat man Dir das irgendwo schriftlich gegeben?

Ein Hausverbot in Schriftform ist nicht erforderlich.

Ansonsten kann ich Dich beruhigen - gerade weil Du 16 bist und Ladendetektiv keine lebenslange Stellung ist.

Was soll denn das jetzt werden? Glaubst Du das Hausverbot erlischt mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters?

In zwei Jahren arbeiten die Leute die Dich erwischt und registriert haben da vermutlich nicht mehr und Du siehst anders aus.

Das ist völlig irrelevant, es existiert eine ladungsfähige Adresse samt Personalien des Täters. Auch wenn er eine Transformation in ein anderes Geschlecht vornehmen würde, ist und bleibt das Hausverbot an ihn/sie/es geknüpft.

vanOoijen  21.09.2024, 11:52
@ZuumZuum

Gerade bei einem 16jährigen gibt es da noch die Kraft des Faktischen.

Niemand kann mir erzählen, dass er den wiedererkennt wenn er mit 35 da nochmal einkauft.

Lebenslanges Hausverbot ist schlicht lächerlich, wenn auch rechtlich zulässig.

Und außerdem will man vielleicht auch nicht wegen einer Jugendsünde lebenslang auf einen Kunden verzichten.

Zudem handelt es sich im konkreten Fall wohl um ein Shoppingcenter mit vielen verschiedenen Geschäften.

ZuumZuum  21.09.2024, 12:11
@vanOoijen

Niemand kann mir erzählen, dass er den wiedererkennt wenn er mit 35 da nochmal einkauft.

Das ist vollkommen irrelevant. Willst Du ihn verleiten, Hausfriedensbruch zu begehen?

Lebenslanges Hausverbot ist schlicht lächerlich, wenn auch rechtlich zulässig.

Das ist deine Meinung, mehr aber auch nicht.

Und außerdem will man vielleicht auch nicht wegen einer Jugendsünde lebenslang auf einen Kunden verzichten.

Auch das ist Entscheidung des Hausrechtsinhabers. Ich habe in meiner über 30 Jahre Tätigkeit schon genügend lebenslange Hausverbote für Unternehmen ausgesprochen, und die existieren heute immer noch. Bitte nicht übersehen das der Ladendieb für dieses Ergebnis selber verantwortlich ist.

Zudem handelt es sich im konkreten Fall wohl um ein Shoppingcenter mit vielen verschiedenen Geschäften.

Das ist richtig. Aber Einkaufszentren halten sich üblicherweise eine Security, die nicht nur für einen einzelnen Laden zuständig sind, sondern für den ganzen Komplex. Somit vertreten sie nicht nur das Hausrecht dieses einen Geschäftes sondern für das ganze Zentrum. Bei betriebseigenen Ladendetektiven gibt es dann die Möglichkeit übergreifender Kooperations- und Dienstleistungsverträgen.
Was genau da in dem Fall für Verträge und Anstellungsverhältnisse existieren, wissen wir aber nicht.

Du kannst ein Hausverbot nicht "aufheben lassen". Darauf hast Du keinen Rechtsanspruch. Du kannst nur auf die Gnade desjenigen hoffen, welcher das Hausverbot ausgesprochen hat, das er es aufhebt. Sprechenden Menschen kann aber fast immer geholfen werden. Setze dich mit dem Filialleiter in Verbindung, und trage ihm deine Bitte vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit