Haustiere Mietwohnung?
Darf der Vermieter bei einem bestehenden Mietvertrag nachträglich vorschreiben wie viele Katzen im Haushalt zu halten sind? Es besteht ein Mietvertrag seit 5 Jahren bei dem keine Haustierhaltung verboten wurde.
Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung explizit erlaubt?
Sie ist nicht verboten.
6 Antworten
- Die Haltung von Haustieren darf im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Unter den Begriff Haustier fallen Hunde, Katzen, Mäuse, Meerschweinchen, Wellensittiche usw.
- Mietverträge können nicht nachträglich einseitig geändert werden. Also Dein Vermieter kann Dich nicht zwingen einen neuen Vertrag zu unterschreiben, auch wenn das einige Spassvögel gerne mal versuchen.
- Wird die Haltung von Haustieren im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung für die Hausgemeinschaft, kann diese eingeschränkt oder gar ganz untersagt werden. Der Vermieter ist dazu nicht nur berechtigt, sondern bei Aufforderung durch andere Mieter, sogar zur Wahrung des Hausfriedens verpflichtet.
In der Praxis kann der Vermieter gegen 1-2 Katzen bei ordentlicher Haltung nichts machen. Gegen Katzenzüchter mit 10 Stück aber sehr wohl, zumal hier auch eine gewerbliche Nutzung und damit eine nicht sachgemäße Nutzung der Mietsache unterstellt werden kann. Aber auch wenn es zu übermäßiger Lärm- oder Geruchsbelästigung kommt oder die Tiere (Gemeinschafts-)räume verunreinigen kann sogar einem einzelnem Mieter die Haltung untersagt und einem anderen dagegen erlaubt/geduldet werden.
- Keine generelle Haustierhaltung im Mietvertrag erlaubt heißt : Genehmigung des Vermieters ist für die Haltung der meisten Tiere (außer Kleintiere) erforderlich
- Die Genehmigung kann nur in guten Gründen verweigert werden, wenn sie nicht erteilt wird muss sie allerdings eingeklagt werden
- Wenn eine Genehmigung erteilt wird, darf PROBLEMLOS eine Obergrenze an Tieren vorgegeben werden wie z.B. die Genehmigung gilt nur für 2 Katzen und keine mehr
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber soweit ich weiß ist das ungültig. Ein generelles Verbot der Haltung von Haustieren durch den Vermieter nicht zulässig (BGH, Az.: VII ZR 10/92). Darunter fallen auch Katzen.
Hier geht es darum das es vor 5 Jahren keine Begrenzung der Haustierhaltung gab die nun eingeführt werden soll.
Es gab vor 5 Jahren auch keine unbegrenzte Erlaubnis, also ist das hier keine Einschränkung.
Soweit ich informiert bin, ja.
Wenn die Anzahlt der Tiere für den Wohnraum als "zu viel" angesehen wird.
Kleintiere müssen im Mietvertrag ausgeschlossen werden (dazu zählen auch Katzen), ansonsten darf man diese auch ohne extra Erlaubnis halten. Für Hunde z.B. braucht man eine schriftliche Erlaubnis.
Wenn die Tiere in irgend einer Weise den Vermieter oder andere Mieter stören (Dreck, Geruch, Lärm etc.), kann die Tierhaltung auch im Nachhinein verboten werden
Die Anzahlt der Tiere muss jedenfalls im Rahmen bleiben...wie viele da jetzt auf welchem Raum gehen, kann ich jedoch nicht sagen 😅
Nein, nicht solange sich die Haltung in einem normalen Rahmen hält.
Es geht um vier Katzen die nun auf 2 Katzen begrenzt werden soll
4 Katzen sind schon recht viel für eine Mietwohnung und hat nichts mit normaler Anzahl zu tun
Die Genehmigung für die Haustierhaltung dieser 4 Katzen liegt vor (also z.B. Genehmigung vor 4 Jahren, bei der nicht eingeschränkt wurde?)
Nein, es wurde nicht explizit festgehalten welche und wie viele Haustiere gehalten werden dürfen.
Aber es wurde explizit festgehalten, dass dir die Katzenhaltung erlaubt ist?
Wie sind denn Kleintiere definiert?