Haus von Schwiegermutter verkaufen?
Hallo , meine Schwiegermutter lebt seit 7 Monaten im Heim .Nur mein Mann und ich kümmern sich weiterhin um sie , auch was alles finanzielle betrifft. Mein Mann, ihr Sohn, ist als alleiniger Betreuer vom Gericht bestimmt worden. Auch darf er ihr Haus verkaufen ,um das Heim finanzieren zu können. Ein Gutachter hat schon den Verkehrswert bestimmt und das Haus darf nicht unter diesem Wert verkauft werden .
Ihr anderer Sohn hat es komplett abgelehnt sich um seine Mutter zu kümmern, weil seine Frau es ihm verbietet . Seine Frau ist nur auf das spätere Erbe aus , falls etwas übrig bleibt .
Nun überlegt mein Mann das Haus zum Gutachterpreis zu kaufen. Der Erlös muss natürlich auf das Konto von der Mutter eingezahlt werden .
Jetzt die Frage : Da mein Mann dieses Haus selber nicht bewohnen möchte , da wir selber eins besitzen, könnte er das Haus von seiner Mutter nach einem Jahr gewinnbringend verkaufen ?? ohne das sein Bruder Stress macht ?? Es geht sich hier hauptsächlich um seine gierige Ehefrau !!!!! mit seinem Bruder würde er normalerweise alles redlich teilen .
6 Antworten
Ich verstehe den Zwischenschritt nicht. Es.hat immer einen Beigeschmack ein In-Sich- Geschäft zu beurkunden (Käufer und Verkäufer gleiche Person).
Ob die gerichtliche Betreuung dies zulässt, keine Ahnung,.müsste man ggf prüfen.
Dann lässt dein Mann das Haus ein Jahr leer stehen oder vermietet. Wenn er mit Gewinn verkauft, fallen Steuern an. Ggfs noch Darlehensbeträge, wenn dein Mann es nicht mit seinem Eigenkapital bezahlen kann. Ggfs musst du dem Kaufvertrag noch zustimmen, bei Zugewinn fast davon auszugehen.
Mit dem Verkauf des Hauses der Mutter ist der Bruder aus der Nummer raus, das Haus wurde ja verkauft und nicht verschenkt.
Erbmasse der Mutter bleibt das was bei Eintritt Erbfall vom Verkaufserlös noch übrig ist und sonstiger Nachlass. Hier kann er den Bruder nicht ausschließen,.außer Mutter hätte ein Testament hinterlassen.
Ob es später Stress mit dem Bruder gibt, kommt in erster Linie auch auf die Buchführung des Betreuer über das Vermögen der Betreuten an.
Na ja, dazu gehören immer zwei. Einer der macht und einer der mit sich machen lässt. Der Schwager wird dies vielleicht anders sehen.
Ebenso wenn sich ein Mensch den Kontakt mit anderen Menschen verbieten lässt - gegen den eigenen Willen. Kontakt setzt ja nicht zwingend die Betreuung voraus. Man kann sich auch kümmern ohne Betreuer zu sein.
Schade, dass das Erbhaus jetzt für die Kosten des Pflegeheim drauf geht. Ich persönlich würde den Verkauf solange wie möglich hinaus ziehen. Oder den Bruder fragen, ob er es kaufen will - dann kann er sein Geld wenigstens in sein Eigentum stecken.
Zum Gutachterpreis kaufen, bedeutet, dass er möglicherweise Ärger bekommt.
Besser wäre es, die Sache einem Makler zu übertragen, der erst einmal einen höheren Preis aufruft (Marktpreis) und dann feststellt, dass aufgrund Alter und Zustand Kaufinteressenten nicht bereit sind, diesen Preis, geschweige denn den Gutachterpreis zu bezahlen. Die Angebote, die der Makler bekommt, werden gesammelt als späteren Nachweis.
Dann kauft Dein Mann zum Gutachterpreis und dann wird es nicht schon nach einem Jahr verkauft, sondern viel später. Bei Immobilien gibt es die 10-Jahres-Frist, nach der ein evtl. Verkaufsgewinn steuerfrei bleibt. Verkauft man vorher, wird man vom Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten. Insofern sollte Dein Mann also erst einmal eine gewisse Schamfrist einhalten und dann gut rechnen.
Vielleicht ist es aber auch möglich, durch eine gute Vermietung den Erlös zu bekommen, den man braucht, um zumindest die Finanzierung gut zu bestreiten und zusätzlich so viel einzunehmen, dass man auch mal am Haus Reparaturen durchführen kann.
Oma hat immer gesagt: "Wenn's an's Erben geht, lernst Du die Menschen kennen."
Und weil das stimmt, würde ich an Eurer Stelle mit einem Anwalt reden, um die ganze Transaktion wasserdicht zu machen. Denn ihr werdet damit rechnen müssen, dass der Bruder im Auftrag seiner Frau an irgendwelchen Stellen Forderungen stellt. Besser, wenn ihr vorbereitet seid.
Da wird letzten Endes der Staat dann seine Pfoten drauf haben, wenn es darum geht, wie das Heim finanziert wird.
Letzten Endes kann es passieren, wenn das Heim alle Erlöse im Laufe der Zeit auffrisst, das ihr dann zur kasse gebeten werdet.
Also kannst du das doch gleich möglichst teuer verkaufen.
Was viele nicht wissen: erbt dein Bruder hat seine Frau bei einer möglichen Scheidung gar kein Zugriff auf das geerbte Geld. Im Grunde kann sie so aufs Erbe drauf aus sein wie sie will. Sie hat es nur, solange dein Bruder mit ihr zusammen ist.
Ich frage ich natürlich, warum dir die Frau deines Bruders so wichtig ist - er liebt sie doch.
Er ist finanziell abhängig von ihr und sie gibt ihm ein Dach über dem Kopf , ihr eigenes Haus das sie von ihren eltern geerbt hat . Das bekommt er täglich auf Brot geschmiert .Er wird sich hüten aufzubegehren . Mein Mann würde sich niemals den Umgang mit seiner Mutter von mir verbieten lassen. Aber auf diese Idee würde ich niemals kommen .er ist mit einer Narzisstin verheiratet
Nein, könnt ihr natürlich nicht. Dann kann der Bruder euch verklagen.
Dein Mann hat die Pflicht das Haus so teuer wie möglich zu verkaufen und das muss einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Also ein sehr gefährliches Spiel.
solange es nicht unter Gutachtenwert /Verkehrswert verkauft wird, ich nenne jetzt mal eine Summe 200.000 € was wir nicht dürfen , sollte das doch keine Rolle spielen, oder ??
Doch, er muss nachweisen das er alles getan hat, einen höheren Preis zu bekommen.
Ja, im besten Fall sind sie dann das eigene Haus auch los...
Was erzählst du hier für einen Unsinn? Das Gutachten ist doch bereits vom Gericht erstellt. Was soll da passieren?
r muss nachweisen das er alles getan hat, einen höheren Preis zu bekommen.
Wem gegenüber?
Deine Meinung ist mir egal, denn falsch kann sie nicht sein, ist ja deine Meinung.
Die erwartbare Schwurbelei. Das Gericht prüft ob das Objekt zu dem Wert verkauft wurde, den der Gutachter festgestellt hat. Danach ist der Fall erledigt.
Liebe Lesbe42, nein, du hast einfach keine Ahnung und ich keine Lust die zu unterrichten.
So kann man sich auch aus der Situation schleichen. Du könntest deine Meinung begründen. Statt dessen stellst du mich als dumm dar. Schlechter Stil. Du verbreitest Unsinn.
nach dem Verkauf bekommt das Gericht den Kaufvertrag und der Nachweis das der Erlös auf das Konto der Mutter eingezahlt wurde
Das problematische an euerem Plan ist, das ihr alle anderen für dumm haltet.
Das problematische an euerem Plan ist, das ihr alle anderen für dumm haltet.
Nein, du bist derjenige, der alle anderen für dumm hält.
nach dem Verkauf bekommt das Gericht den Kaufvertrag und der Nachweis das der Erlös auf das Konto der Mutter eingezahlt wurde
Genau so sieht das aus. Damit ist der Fall für das Gericht abgeschlossen.
Natürlich nicht. Als erstes muss mal nachgewiesen werden, wo denn die Bemühungen waren das Haus teurer zu verkaufen.
Als erstes muss mal nachgewiesen werden, wo denn die Bemühungen waren das Haus teurer zu verkaufen.
Das bleibt Unsinn, s. o.
Mein Mann möchte generell seinen Bruder nicht ausschließen !!!
Nur traurig das dann seine Frau das hart verdiente Geld seiner Eltern in Eigentum steckt , in dem er noch nicht mal ein Wohnrecht bekommen wird, weil der Sohn seiner Frau dann auf die Barrikaden geht. Es ist übrigens ihre 3. Ehe und Streit ums Erbe gab es in den vorherigen Ehen auch