Haus überschrieben - Pflichtteilergänzungsansprüche?
Hallo,
mein Bruder hat zu Lebzeiten unserer Eltern das Elternhaus überschrieben bekommen, um selbst darin zu wohnen.
Allerdings ist dieser nie dort eingezogen sondern hat das Haus weiter verkauft. Ich weiß bis heute nicht, zu welchem Preis dieses verkauft wurde!
Unsere Mutter ist bereits verstorben & auch unser Vater weiß nichts über den Verkaufswert.
Ich selbst habe von meinem Bruder keinen Cent gesehen.
Wie steht es um etwaige Pflichtteilergänzungsansprüche, die nach dem Tod unserer Eltern geltend gemacht werden können?
2 Antworten
Sofern die Schenkung bereits mehr wie 10 Jahre her ist: Pflichtteilsergänzungsanspruch gleich Null.
Sofern deine Mutter bereits mehr wie drei Jahre verstorben - Einforderung Pflichtteil verjährt.
Falls beides nicht:
Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung und pro Jahr nach der Schenkung gehen von diesem Wert 10% ab.
Zu berechnen je Anteil der Schenkenden. Ggfs müsstest du dich beim Anteil der Mutter beeinflussen.
Letztendlich war es Aufgabe der Eltern gewesen dich hier mit einzubeziehen - wenn sie es denn gewollt hätten. Ebenso hätten die Eltern verhindern können, dass der Bruder das Haus weiterverkauft.
Wer hat beim Tod deiner Mutter geerbt? Wenn du deiner Meinung nach zu wenig bekommen hast oder gar nichts, musst du halt den Pflichtteil bzw Ergänzung fordern, dann muss dein Bruder und die anderen Erben eine Aufstellung machen.