Haus überschrieben - Pflichtteilergänzungsansprüche?

2 Antworten

Sofern die Schenkung bereits mehr wie 10 Jahre her ist: Pflichtteilsergänzungsanspruch gleich Null.

Sofern deine Mutter bereits mehr wie drei Jahre verstorben - Einforderung Pflichtteil verjährt.

Falls beides nicht:

Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung und pro Jahr nach der Schenkung gehen von diesem Wert 10% ab.

Zu berechnen je Anteil der Schenkenden. Ggfs müsstest du dich beim Anteil der Mutter beeinflussen.

Letztendlich war es Aufgabe der Eltern gewesen dich hier mit einzubeziehen - wenn sie es denn gewollt hätten. Ebenso hätten die Eltern verhindern können, dass der Bruder das Haus weiterverkauft.

Wer hat beim Tod deiner Mutter geerbt? Wenn du deiner Meinung nach zu wenig bekommen hast oder gar nichts, musst du halt den Pflichtteil bzw Ergänzung fordern, dann muss dein Bruder und die anderen Erben eine Aufstellung machen.