Haus Kauf / was bedeutet diese Klausel?

2 Antworten

Frag den Notar welchen den kompletten Vorgang kennt.

Ich würde es ohne Hintergrundwissen aus dem Vertrag streichen lassen..

Kaufpreisfälligkeit wenn dem Notar die Löschungsbewilligung des Gläubiger vorliegt.= Standard.

Selbst wenn die Grundschuld vollständig beglichen sein sollte - gibt es einen Brief und wer hat ihn? Ein Aufgebotsverfahren für den verlorenen Brief kostet dich Gebühren, Zeit und Aufwand. Allerdings ergeben die Rückgewährungsansprüche des Verkäufers dann für mich keinen Sinn. Du würdest die Gebühren Eintragung einer Grundschuld sparen, solltest du einmal Geld benötigen gibt der Gläubiger der Grundschuld dir Geld da du die Sicherheit im Grundbuch noch bieten kannst.

Würde aber mE.nur Sinn machen , wenn du die Immobilie mit Eigenkapital bezahlst.

Alternativ

Du übernimmst mit Einverständnis des Gläubiger einen Darlehensvertrag des Verkäufers, weil zB die Konditionen der älteren Verträge besser waren, dann bleibt natürlich auch die Grundschuld stehen - dann hat einen möglichen Brief noch der Gläubiger. Dann könnte die Rückgewährung des Verkäufers evtl mit eurer Einigung Besitz und Lasten zu tun haben.

Nur verbindlich beantworten kann dir die Frage nur der Notar.

Wenn im Grundbuch ein Grundpfandrecht zB Grundschuld eingetragen ist, so bedeutet das ja nicht automatisch, dass da noch Schulden drauf sind. Es könnte ja sein, dass diese Schulden schon längst bezahlt sind.

Die Grundschuld ist ja unabhängig von der Valutierung. Wenn da zB steht "Grundschuld von 200.000 euro" mit "Zinsen bis zu 18 %", dann bedeutet das nur, dass das Grundstück in der jeweils angegebenen Höhe haftet, falls mal die Schulden nicht bezahlt werden und der Gläubiger vollstreckt. Das Darlehen könnte ja in obigem Beispiel durchaus nur mit 50.000 Euro und 5 % Zinsen ausgegeben worden sein.

Wenn die Schulden durch den vormaligen Eigentümer bereits vollständig bezahlt sind, dann entsteht eine sog. Eigentümergrundschuld und wenn Du mal Geld brauchst, kannst Du das Darlehen mit dieser Grundschuld an guter Rangstelle absichern.

Du solltest Dir allerdings eine Löschungsbewilligung der Bank für die die Grundschuld eingetragen wurde, geben lassen, das ist dann die Gewähr dafür dass die Bank aus dieser Grundschuld nicht mehr vollstrecken kann.

Löschen allerdings würde ich die Grundschuld nicht. Übernimm sie und lass Dir das mal vom Notar erklären, dazu ist er ja da.