Hat Wohngeld einen negativen Einfluss auf Einbürgerung?

1 Antwort

Für eine Einbürgerung wird (im Allgemeinen) gefordert, dass man selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, sich also finanziell selbst versorgen kann ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. So wird es zumindest immer nach aussen kommuniziert.

Das ist ja bei Wohngeld-Bezug eigentlich nicht gegegeben. Tatsächlich wird aber Wohngeld-Bezug nicht berücksichtigt, so dass man auch als Wohngeld-Bezieher eingebürgert werden kann.

Meine persönliche Meinung zu der Auslegung sag ich mal lieber nicht...