Hat man nach Kündigung noch die Pflicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abzugeben beim Arbeitgeber?

10 Antworten

abgeben nicht, aber mitteilen. Übertragen wird das automatisch.

Ja, natürlich! Alle Pflichten bleiben bis zur letzten Sekunde im Unternehmen.

So lange die Kündigungsfrist andauert selbstverständlich.


Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 08:02

Dokumente abfotografiert und dann elektronisch übermittelt. Würde das auch reichen?

Isuzu189  02.09.2024, 08:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Die AU muss bei papierhafter Ausstellung im Original eingeschickt werden bzw. elektronisch über die Krankenkasse abrufbar sein. Es sei denn dein Betrieb ist mit einer anderen Variante einverstanden. Nur ein Foto ohne nix werden sie nicht akzeptieren

Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 08:06
@Isuzu189

Ich kann nicht mehr fotografieren als die AU, die mir vorliegt. Was heißt da also "ohne nix"?

Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 10:56
@Oponn

Sondern? Soll ich vielleicht eine vom Notar beglaubigte Kopie einsenden oder was?

Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 12:12
@Oponn

Aber hast du nicht gelesen, was andere Antwortschreiber geschrieben haben?

Seit 2023 ist der Arbeitgeber in der Holschuld! Er muss das elektronisch selbst abrufen.

Warum soll ich also ein Original Dokument abgeben?

Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 12:42
@Oponn

Weil mir das vom Krankenhaus so übergeben wurde.

Ja, ansonsten fehlst du ohne Entschuldigung. Grundlage für eine fristlose und ggf. Schadensersatz.


Die Arbeitsunfähigkeit muß dem Arbeitgeber bis Vertragsende gemeldet und nachgewiesen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 08:04

Theoretisch ist es aber in einem Fall egal wann man dem AG diese Bescheinigungen zusendet.

HappyMe1984  02.09.2024, 08:08
@Inkognito-Beitragsersteller

Seit dem 01.01.23 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine AU mehr zusenden, sondern der Arbeitgeber die eAU elektronisch abrufen. Der AN ist allerdings dazu verpflichtet, dem AG die dafür notwendigen Informationen auf dem vom AG vorgesehenen Weg zu übermitteln.

DasOrakel  02.09.2024, 08:09
@HappyMe1984
Seit dem 01.01.23 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine AU mehr zusenden, sondern der Arbeitgeber die eAU elektronisch abrufen.

Du solltest Dich mal mit dem Unterschied zwischen de jure und de facto beschäftigen :D

HappyMe1984  02.09.2024, 08:10
@DasOrakel

Dass rund um die eAU noch gewisse rechtliche Fragen offen sind, ändert nichts daran, dass seit der verpflichtenden Einführung vor über einem Jahr die Holschuld beim AG und keine Bringschuld mehr beim AN liegt.

Inkognito-Nutzer   02.09.2024, 08:22
@DasOrakel

Doch.

Denn wenn der AN am Sonntag ins Krankenhaus kam, dem AG am Montagmorgen dann telefonisch mitgeteilt hat, dass er im Krankenhaus liegt und am selben Tag eine Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus zuschickt mit der Post, dann weiß der AG ja nicht wie lange der AN im KH sein würde. Wusste das KH ja selbst nicht.

Deswegen gibt es kein Enddatum.