Hat man nach Kündigung noch die Pflicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abzugeben beim Arbeitgeber?
Beispiel: AN kam am Sonntag ins Krankenhaus, kann somit am Montag nicht zur Arbeit erscheinen. AN ist stationär aufgenommen im Krankenhaus für 3 Wochen.
Nach 3 Wochen ist längst klar, dass die AU andauert. Es wird am Entlassungstag direkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Zusätzlich zur Aufenthaltsbescheinigung.
AN wurde fristgerecht gekündigt.
Muss der AN nun nach der Kündigung noch diese AU und die Aufenthaltsbescheinigung dem AG zuleiten?
10 Antworten
abgeben nicht, aber mitteilen. Übertragen wird das automatisch.
Ja, natürlich! Alle Pflichten bleiben bis zur letzten Sekunde im Unternehmen.
So lange die Kündigungsfrist andauert selbstverständlich.
Die AU muss bei papierhafter Ausstellung im Original eingeschickt werden bzw. elektronisch über die Krankenkasse abrufbar sein. Es sei denn dein Betrieb ist mit einer anderen Variante einverstanden. Nur ein Foto ohne nix werden sie nicht akzeptieren
Ich kann nicht mehr fotografieren als die AU, die mir vorliegt. Was heißt da also "ohne nix"?
Sondern? Soll ich vielleicht eine vom Notar beglaubigte Kopie einsenden oder was?
Aber hast du nicht gelesen, was andere Antwortschreiber geschrieben haben?
Seit 2023 ist der Arbeitgeber in der Holschuld! Er muss das elektronisch selbst abrufen.
Warum soll ich also ein Original Dokument abgeben?
Ja, ansonsten fehlst du ohne Entschuldigung. Grundlage für eine fristlose und ggf. Schadensersatz.
Ich liebe Schadensersatz.
Die Arbeitsunfähigkeit muß dem Arbeitgeber bis Vertragsende gemeldet und nachgewiesen werden.
Theoretisch ist es aber in einem Fall egal wann man dem AG diese Bescheinigungen zusendet.
Seit dem 01.01.23 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine AU mehr zusenden, sondern der Arbeitgeber die eAU elektronisch abrufen. Der AN ist allerdings dazu verpflichtet, dem AG die dafür notwendigen Informationen auf dem vom AG vorgesehenen Weg zu übermitteln.
Seit dem 01.01.23 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine AU mehr zusenden, sondern der Arbeitgeber die eAU elektronisch abrufen.
Du solltest Dich mal mit dem Unterschied zwischen de jure und de facto beschäftigen :D
Dass rund um die eAU noch gewisse rechtliche Fragen offen sind, ändert nichts daran, dass seit der verpflichtenden Einführung vor über einem Jahr die Holschuld beim AG und keine Bringschuld mehr beim AN liegt.
Doch.
Denn wenn der AN am Sonntag ins Krankenhaus kam, dem AG am Montagmorgen dann telefonisch mitgeteilt hat, dass er im Krankenhaus liegt und am selben Tag eine Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus zuschickt mit der Post, dann weiß der AG ja nicht wie lange der AN im KH sein würde. Wusste das KH ja selbst nicht.
Deswegen gibt es kein Enddatum.
Dokumente abfotografiert und dann elektronisch übermittelt. Würde das auch reichen?