Hat man das Recht auf eine Gehaltsverhandlung?

7 Antworten

Ein Arbeitsvertrag ist immer Verhandlungssache. Entweder, man einigt sich oder nicht. Gegen ein gleiches Einstiegsgehalt für alle ist erstmal nichts einzuwenden, sind schliesslich alle Anfänger. Wenn man gut ist, wird es mit der Zeit entsprechend angepasst. Oder man sucht sich was anderes. Da ist es von Vorteil, wenn man dies aus einer festen Anstellung heraus macht.

Es gibt kein explizites Recht auf Gehaltsverhandlung. Das ist ein Bestandteil der Vertragsverhandlungen.

Wenn der Arbeitgeber aber von sich aus sagt, das sind die Konditionen, zu denen wir nur einen Vertrag abschließen, ist das auch bereits Verhandlung nur mit geringen Spielraum, denn es steht ja der anderen Seite frei zu sagen, dass der Vertrag dann nicht zustande kommt.

Wenn ein Tarifvertrag vorhanden ist, ist der natürlich noch vorderrangig zu prüfen.

Nein, so etwas gibt es nicht.

Eine Verhandlung wird immer von zwei Seiten geführt und wenn eine keine Lust hat, findet das nicht statt.

er unterschreibt einen Arbeitsvertrag zu den angebotenen Konditionen oder lässt es

seine Entscheidung

wenn man Leistung auf der Stelle gezeigt hat, kann man auch verhandeln ...

in 1 bis 2 Jahren ....

Zu einer Verhandlung gehören zwei. Und wenn der AG keine Lust darauf hat, muss er nicht verhandeln.

Wie sähe ein "Recht zu verhandeln" denn überhaupt aus? "Ich will mehr Geld!" - "Nein, kriegst du nicht" ist schon eine Verhandlung, oder?