Hat man das Recht auf eine Gehaltsverhandlung?
Hi zusammen,
ein bekannter von mir ist mit zwei weiteren Auszubildenden in einem Betrieb eingestellt. Die Ausbildung beenden alle drei nun in ein Paar Monaten und alle werden ihren Leistungen nach in unterschiedlichen Bereichen des Betriebs übernommen. Mein Kollege wird im Controlling übernommen, in dem man auch recht gut verdient. Nun ist es so, dass der Betrieb allen Azubis, welche übernommen werden, das gleiche Einstiegsgehalt geben wird, auch wenn jeder in anderen Bereichen übernommen wird. Mein Kollege weiß, dass man im Controlling weitaus mehr verdient als der Betrieb nun vorschreibt. Angeblich soll durch die Regel eines einheitlichen Gehalts kein Azubi "diskriminiert" werden und die Azubis dürfen auch nicht weiter darüber verhandeln. Das klingt für mich sehr unfair, vor allem wenn mein Kollege einen sehr harten Job bekommen wird und er nie einen Vertrag unterschrieben hat, auf dem das feste Einstiegsgehalt vorgegeben ist. Ich denke, der Betrieb will sich nur die Arbeit sparen.
Was meint ihr? Gibt es vielleicht ein Gesetz das jedem das Recht auf eine faire Verhandlung gibt?
Danke und beste Grüße
Tim
7 Antworten
Ein Arbeitsvertrag ist immer Verhandlungssache. Entweder, man einigt sich oder nicht. Gegen ein gleiches Einstiegsgehalt für alle ist erstmal nichts einzuwenden, sind schliesslich alle Anfänger. Wenn man gut ist, wird es mit der Zeit entsprechend angepasst. Oder man sucht sich was anderes. Da ist es von Vorteil, wenn man dies aus einer festen Anstellung heraus macht.
Es gibt kein explizites Recht auf Gehaltsverhandlung. Das ist ein Bestandteil der Vertragsverhandlungen.
Wenn der Arbeitgeber aber von sich aus sagt, das sind die Konditionen, zu denen wir nur einen Vertrag abschließen, ist das auch bereits Verhandlung nur mit geringen Spielraum, denn es steht ja der anderen Seite frei zu sagen, dass der Vertrag dann nicht zustande kommt.
Wenn ein Tarifvertrag vorhanden ist, ist der natürlich noch vorderrangig zu prüfen.
Nein, so etwas gibt es nicht.
Eine Verhandlung wird immer von zwei Seiten geführt und wenn eine keine Lust hat, findet das nicht statt.
er unterschreibt einen Arbeitsvertrag zu den angebotenen Konditionen oder lässt es
seine Entscheidung
wenn man Leistung auf der Stelle gezeigt hat, kann man auch verhandeln ...
in 1 bis 2 Jahren ....
Zu einer Verhandlung gehören zwei. Und wenn der AG keine Lust darauf hat, muss er nicht verhandeln.
Wie sähe ein "Recht zu verhandeln" denn überhaupt aus? "Ich will mehr Geld!" - "Nein, kriegst du nicht" ist schon eine Verhandlung, oder?