Hat man dann trotz neuem Studium Bafög Anspruch?

1 Antwort

Hallo,

auch wenn der Lebensunterhalt vom Partner finanziert wird, könnte Bafög-Anspruch für den Master bestehen, solange die Bedürftigkeit offiziell gegeben ist. Das Einkommen des Partners wird nicht berücksichtigt, da es keine Ehe ist. Die Doppelimmatrikulation könnte aber zu Problemen führen, wenn sie die Studienfortschritte im Master beeinträchtigt.

Am besten direkt beim Bafög-Amt nachfragen.

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Durch meinen akademischen Hintergrund (BA, MA, bald Dr.)