Hat man beim TAN-Verfahren freie Wahl?
Da ich dazu gerade nichts finde, frage ich mich, ob Banken verplichtet sind, dem Kunden alternative TAN-Verfahren zur hauseigenen TAN-App anzubieten und in welchen Fällen zu welchen Konditionen sie dies müssen.
Beispielsweise ob sie generell chipTAN anbieten müssen oder nur, wenn die App auf dem Gerät des Kundens nicht geht? Und ob dadurch entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden dürfen, etc.
Kennt jemand dazu die aktuelle Rechtslage? Bestehende Urteile dazu oder laufende Verfahren?
2 Antworten
Kannst du mir das näher erläutern? Wo werden dort meine Fragen beantwortet?
Da ich dazu gerade nichts finde, frage ich mich, ob Banken verplichtet sind, dem Kunden alternative TAN-Verfahren zur hauseigenen TAN-App anzubieten
Nein. In D herrscht Vertragsfreiheit - es steht dir daher frei, die Bank zu wechseln bzw. erst gar keinen Vertrag abzuschließen, der eine entsprechende Regelung vorsieht.
Beispielsweise ob sie generell chipTAN anbieten müssen
Nein. Leistungsumfang und technische Details des Onlinezugriffs sind Eigengestaltung der jeweiligen Bank, und unterliegen diesbezüglich ausschließlich regulatorischen Vorgaben in Bezug auf die Datensicherheit. Einen Anspruch auf eine bestimmte Art der Authentifizierung gibt es überhaupt nicht.
Und ob dadurch entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden dürfen
Sofern dies im Vertrag so vorgesehen ist, natürlich.
Verstehe. Sprich, wenn die bank mir z.B. Online-Banking verspricht, aber dann mein Gerät dafür zu alt ist, müsste unter Umständen die Bank nachbessern. Aber wenn sie nichts dergleichen verspricht, dann nicht.
Das ist an der Frage vorbei.