Hat man beim TAN-Verfahren freie Wahl?

2 Antworten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Destranix 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 13:34

Das ist an der Frage vorbei.

Destranix 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 08:46
@DasOrakel

Kannst du mir das näher erläutern? Wo werden dort meine Fragen beantwortet?

Da ich dazu gerade nichts finde, frage ich mich, ob Banken verplichtet sind, dem Kunden alternative TAN-Verfahren zur hauseigenen TAN-App anzubieten

Nein. In D herrscht Vertragsfreiheit - es steht dir daher frei, die Bank zu wechseln bzw. erst gar keinen Vertrag abzuschließen, der eine entsprechende Regelung vorsieht.

Beispielsweise ob sie generell chipTAN anbieten müssen

Nein. Leistungsumfang und technische Details des Onlinezugriffs sind Eigengestaltung der jeweiligen Bank, und unterliegen diesbezüglich ausschließlich regulatorischen Vorgaben in Bezug auf die Datensicherheit. Einen Anspruch auf eine bestimmte Art der Authentifizierung gibt es überhaupt nicht.

Und ob dadurch entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden dürfen

Sofern dies im Vertrag so vorgesehen ist, natürlich.


Destranix 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 13:33

Verstehe. Sprich, wenn die bank mir z.B. Online-Banking verspricht, aber dann mein Gerät dafür zu alt ist, müsste unter Umständen die Bank nachbessern. Aber wenn sie nichts dergleichen verspricht, dann nicht.