Haram?

2 Antworten

Viele folgen der Meinung dass solange das Wesen kein klar erkennbares Gesicht hat, es noch erlauft ist.


Okokokook 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:28

Danke, und was wenn es eins hat

abisbruder  12.09.2024, 22:24
@Okokokook

Dann ist es Haram. Allah wird an Yawmil Qiyama (Am Tage des jüngsten Gerichtes) diejenigen, die Wesen gemalt bzw anderweitig dargestellt haben, die eine Seele haben sollen, dazu auffordern diesen Wesen eine Seele einzuhauchen. Jedoch werden sie natürlich nicht dazu in der Lage sein.

Das Bilderverbot ist nicht unumstritten!:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Ich würde nicht sagen, dass das haram ist. Skulpturen gelten als haram:

Die Herstellung und der Besitz von Statuen sind haram. Den Beweis hierfür liefern die beiden folgenden Hadithe:
"Zu den Leuten, die am Jüngsten Tag am heftigsten bestraft werden, gehören jene, die Statuen herstellen."
Der Engel Gabriel (a.s.) sagte zum Gesandten (s.a.w.s.):
"Wahrlich, wir (die Engel) treten nicht in Häuser ein, in denen sich ein Hund oder eine Abbildung (80) befindet."
(80) Hiermit sind keine Bilder sondern Statuen gemeint.
Statuen wurden hauptsächlich deshalb verboten, um den monotheistischen Glauben zu erhalten und die Erinnerung an die Zeit der Götzenanbetung auszulöschen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 45

Alles Gute!


Okokokook 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:00

Habe deine Antwort nicht so richtig verstanden

Okokokook 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 20:59

Also wenn ich ein genähten Vogel auf ein Tshirt habe ist es erlaubt

BelfastChild  12.09.2024, 21:06
@Okokokook

Ich sage, dass es in Ordnung geht. Es gibt nur unterschiedliche Meinungen bezüglich Abbildungen von beseelten Wesen.