Handy Vertrag Abschluss ohne mein Wissen, jetzt Inkasso Forderung?

5 Antworten

Wenn du einen Vertrag für deine Schwester gemacht hast - dann musst auch du ihn kündigen.

Oder ihr beide müsstet ihn beim Anbieter auf deine Schwester umgemeldet haben - und darüber solltest du eine Bestätigung vom Anbieter bekommen haben.

Ich schätze deine Schwester hat nur die Kontodaten geändert, aber du bist Inhaber des Vertrages geblieben. ...

Wenn die Forderung berechtigt sein sollte, musst du dies mit deiner Schwester klären.

Aber zuerst würde ich mir beim Anbieter eine exakte der Aufstellung der Forderung und die Grundlage anfordern.

Ziemlich chaotisch und widersprüchlich.

Soweit ich Deine Schilderung verstehe, hast Du den Vertrag Deiner Schwester überlassen. Zwar sollte es eine Übertragung des Vertrags geben, diese wurde aber offenbar nicht durchgeführt. Grund ist unklar und dies wurde von Dir gebilligt oder zumindest nicht überprüft.

Wenn dieses Verständnis stimmt, dann bleibt Dir nicht anderes übrig, als Lehrgeld zu bezahlen. Die Überlassung eines Vertrags ist in der Regel durch die AGB ausgeschlossen. Du als Vertragsinhaber bist nun verantwortlich. Sollte Deine Schwester minderjährig sein, dann schützt wahrscheinlich das nicht vor der Forderung. Allerdings müsste das ein Anwalt nochmal prüfen.

Alles Weitere müsst Ihr dann innerhalb der Familie klären, z. B. wie es kommen kann, dass Deine Schwester sich gegen die Absprache verhalten und Dich nicht informiert hat. Allerdings wundere ich mich, warum Du die Vertragsüberschreibung nicht durchgeführt hast. Von alleine passiert die ja nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

bist du sicher das:

"Meine mittlere Schwester hatte vor einigen Jahren ein Handy vertrag über mich laufen lassen. Da war auch alles mit in Ordnung. Nach der Mindestlaufzeit wurde der neue Vertrag dann über sich selbst laufen lassen"

der Vertrag umgeschrieben wurde ? sieht mir danach aus , als wenn keine Abbuchung vom Konto möglichgewesen war..

Wer hat den Bezahlt ?

Deine Antwort auf Deine Frage hast Du Dir bereits selbst gegeben:

Meine mittlere Schwester hatte vor einigen Jahren ein Handy vertrag über mich laufen lassen. Da war auch alles mit in Ordnung.

Wenn Deine Schwester es damals dann nicht für nötig hielt mit der Erfüllung monatlicher Vertragszahlungen, so bist dennoch Du daraus vertraglicher Schuldner für den damaligen Mobilfunkanbieter.

Einmal tituliert ist eine Forderung bis zu 30 Jahre lang beitreibbar, und in 15 Jahren können bereits erhebliche Säumniszinsen anfallen.

Als erstes solltest Du nun mal unbedingt eine detaillierte Kostenaufstellung vom Inkassodienst anfordern; insbesondere dazu ggf. auch von dort in der Vergangenheit bereits versandter schriftlicher Zahlungsaufforderungen / Mahnungen, Einleitung sonstiger Verfahren und Schritte, Rechtmäßiger Titulierung der Hauptforderung, etc.pp. .

Damit kann die aktuelle Gesamtforderung erst mal auf Rechtmäßigkeit grundlegend, und zudem ihrer Gesamthöhe nach überprüft werden.

Mal weiters unterstellt in einer berechtigten Forderung könntest Du selbst dann überlegen, zivilrechtlich mit Schadenersatz z.B. wegen zusätzlicher Zinsen und Gebühren durch nicht an Dich weitergeleitete Post vorzugehen.

Ein Mobilfunkvertrag, der auf Deinen Namen läuft, kann nur mit Deinem Wissen abgeschlossen worden sein, da man sich seit geraumer Zeit legitimieren muss.

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