Haftpflichtschaden - wer zahlt Einbau?

2 Antworten

Nach einem Haftpflichtschaden ist der Geschädigte so zu stellen, wie er vor dem Schaden stand. Dazu gehören auch die Ein- und Ausbaukosten. Zusätzlich können auch Entsorgungskosten abgerechnet werden.

Ich habe gesehen, dass du über die HDI schreibst.

Leider erhalte auch ich regelmäßig von der HDI „merkwürdige“ Ablehnungen bei Kleinschäden, bei denen wir immer wieder Widerspruch einlegen müssen – und plötzlich geht es dann doch.

Langsam habe ich den Eindruck, dass die HDI im ersten Level bei Kleinschäden fachfremde Personen einsetzt. Anders kann ich mir die hohe Fehlerquote nicht mehr erklären.

dass ausschließlich der Restwert des Kochfeld erstattet wird.

Nicht der Restwert, sondern der Zeitwert.

Nun stelle ich natürlich die voraussichtlichen Einbaukosten in Rechnung.

Die werden in voller Höhe übernommen!

denn diese Kosten will die Versicherung nicht begleichen.

Welcher Versicherer weigert sich?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Thorsten12161 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 08:09

Hallo wattdennu,

HDI

wattdennnu2  22.09.2024, 08:10
@Thorsten12161

....sehr merkwürdig...

Mit welcher Begründung wird die Übernahme der Einbaukosten verweigert?