Haft?

2 Antworten

Im ersten Schreiben stand eine Frist (z.B. "innerhalb von 2 Wochen") für den Strafantritt.

Diese beginnt nun nach Rechtskraft des aktuellen Bescheiden wieder neu zu laufen. Das genaue datum müsstest du dir dann ausrechnen.

Und wo - da gilt das ursprüngliche Schreiben weiter, solange dir nichts anderes mitgeteilt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Einhorn668 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:42

Okay jetzt verstehe ich das danke dir

Der Bescheid sollte auch Informationen darüber beinhalten, wann und wo Du in Haft sollst.

Eventuell hast Du dazu bereits zuvor einen Brief erhalten.

Außerdem wird die Polizei Dich suchen, wenn Du die Haft nicht pünktlich von selbst antrittst = Haftbefehl.

Woher ich das weiß:Recherche