Hätte die Polizei den Täter in München erschießen dürfen?

7 Antworten

Die Polizisten können sich abseits vom Polizei Gesetz in der Situation auf das jedem zustehende recht zur Notwehr nach §32 StGB berufen. Dieses erfordert keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

Aber am Ende wird ein Beamter nicht zum vollautomatischen Modus greifen weil der selten ein wirklicher Vorteil ist. (Es gibt sogar Bundesländer die Varianten der MP5 beschafft haben bei denen der vollautomatische Modus nicht ohne weiteres gewählt werden kann.)


Snifferoni  08.09.2024, 22:40

Natürlich erfordert Notwehr eine Verhältnismäßigkeit.

Genau deshalb gibt es den sogenannten Notwehrexzess.

ThisIsJustMeDE  08.09.2024, 22:54
@Snifferoni

Nein du hast weder verstanden was Verhältnismäßigkeit im Kontext des §32 StGB bedeutet noch was ein Notwehr Exzess ist.

Google die Definitionen von Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Notwehr Exzess bevor wir weiter machen. So lange dir schon so Elementares Grundwissen fehlt hat es keinen Sinn. Du wirst wie all die anderen unwissenden 10 runden drauf bestehen nur um am Ende ein zu räumen dass du zu Anfang die Definitionen dieser Dinge halt nicht kanntest.

Die Polizei wird die MP5 nicht mit Dauerfeuer schießen! Maximal wird die Waffe auf Feuerstoß 3 Schuss eingestellt, was in diesem Fall auch nicht zweckmäßig wäre. Bei Dauerfeuer/ Feuerstoß kann der Schütze nicht sicherstellen, daß alle Projektile im Ziel landen. Selbst beim Feuerstoß mit 3 Schuss ist das schwierig, das würde man nur tun um das Ziel in Deckung zu zwingen, zum niederhalten, das Ziel am schießen zu hindern! Um Druck beim Ziel aufzubauen, man muss dann aber zwingend einen sicheren Background haben.

Die MP5 wird für gezielte Schüsse auf Distanz benutzt, vor jedem Schuss muss der Beamte prüfen, ob da nicht wer im Hintergrund läuft oder unbeteiligte getroffen werden können, schon deshalb wird er kein Dauerfeuer schießen! Die Schussfolge ist jedoch auch im Einzelfeuermodus beachtlich schnell möglich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie der Täter gestoppt wird ist völlig unrelevant, man hätte ihn auch mit dem Streifenwagen überfahren dürfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

Bei Gefahr im Verzug und Notwehr kein Thema. Zuvor gab es einen Schusswechsel, da der Täter die Waffe schon auf Anschlag hatte und gezielt auf die Polizisten geschossen hat.


PolluxPM  06.09.2024, 23:23

Die Gefahr im Verzug hat damit nichts zu tun, die gibt es nur im Strafprozessrecht!

Es geht hier um Gefahrenabwehr! Hier wird eine Gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit durch Schusswaffengebrauch abgewehrt um den Gefahrenverursacher Angriffsunfähig zu machen, der Tod des Störers ist die finale Angriffsunfähigkeit! Unter engen Voraussetzungen ist je nach Bundesland auch ein gezielter darauf angelegter finaler (Rettungs) Schuss möglich!