Haben Polizisten extra Rechte bei Schussabgabe?
Hat ein Polizist die gleichen Rechte wie ein normaler Mensch also wenn ein normaler Mensch schießen darf darf ein Polizist auch schießen oder darf ein Polizist in manchen Situationen schießen wo ein normaler Mensch nicht schießen kann. Also hat ein Polizist nur das normale Notwehrrecht oder gibt es da noch spezielle extra Rechte die nur ein Polizist hat?
4 Antworten
Ein Polizist hat erst einmal das gleiche Recht auf Notwehr wie jeder Normalbürger und zusätzlich regeln die zahlreichen Polizeigesetze den Schusswaffengebrauch für Polizisten, z.B.: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167231,69
Die Polizisten haben zusätzlich zum Recht auf Notwehr den Schusswaffengebrauch im PolG ihres Landes geregelt.
Hierbei wird der Polizei weitreichendere Möglichkeiten gegeben.
Beides.
Ein Beamter hat natürlich auch die jedem zustehenden Individual-Rechte wie Notwehr.
Ein Beamter hat außerdem zusätzliche Rechte aus den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder.
Natürlich hat ein Polizist im Dienst mehr Befugnisse als ein normaler Bürger. Allein schon, weil der Bürger seien Schusswaffe nicht schussbereit rumtragen darf.