Haben Polizisten extra Rechte bei Schussabgabe?

4 Antworten

Die Polizisten haben zusätzlich zum Recht auf Notwehr den Schusswaffengebrauch im PolG ihres Landes geregelt.
Hierbei wird der Polizei weitreichendere Möglichkeiten gegeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Beides.

Ein Beamter hat natürlich auch die jedem zustehenden Individual-Rechte wie Notwehr.

Ein Beamter hat außerdem zusätzliche Rechte aus den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder.

Natürlich hat ein Polizist im Dienst mehr Befugnisse als ein normaler Bürger. Allein schon, weil der Bürger seien Schusswaffe nicht schussbereit rumtragen darf.