Habe morgen einen Videotermin bei der Arbeitsagentur für Arbeit nun bin ich krank, muss ich den Termin wahrnehmen also am Videotermin?

3 Antworten

Sog. Telefon- bzw. Videotermine haben rechtlich keine Bedeutung.

Insbesondere dann nicht, wenn die entsprechenden Einladungen dazu keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Yxcvb132 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 16:56

Was meinst du damit mit rechtlich keine Bedeutung? Habe die Antwort nicht verstanden :/

DasOrakel  24.09.2024, 16:57
@Yxcvb132

Sog. Telefontermine muß man nicht wahrnehmen und Videotermine mutmaßlich auch nicht.

Wenn die entsprechende Einladung dazu keine Rechtsfolgenbelehrung enthält, kannst Du den Termin ignorieren.

Krankmelden mußt Du Dich jedoch dennoch, wenn Du krankgeschrieben bist, da Du während der Erkankung nicht vermittelbar ist.

Yxcvb132 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 17:05
@DasOrakel

Achso okay , und wo steht das mit der Rechtsfolgenbelehrung?

Ja, du bist ja arbeitsunfähig. Das bedeutet nicht, dass du nicht mal eben 15 Minuten am Bildschirm sein kannst.

Wie krank bist du denn? Hast du eine AU von einem Arzt?

Du musst das Haus ja nicht verlassen, ich denke schon, das man diesen Termin wahrnehmen kann.


Yxcvb132 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 10:55

habe eine Grippe, und muss heute zum Arzt gehen

Morticia20  23.09.2024, 10:57
@Yxcvb132

Nimm den Termin doch wahr.. es handelt sich doch nur um ein paar Minuten... dann kannst du dich doch wieder ausruhen.